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Selbständig machen 2026: Der komplette Leitfaden von der Unternehmensgründung bis zu allen Pflichten im Geschäftsalltag

  • OFFIZ Content Team
  • 26. Jan.
  • 16 Min. Lesezeit

Redaktion OFFIZ Stand: 2026

Fachlich geprüft von Björn Rolletter


Der Schritt in die Selbständigkeit ist eine der wichtigsten beruflichen Entscheidungen. Doch zwischen Geschäftsidee und erfolgreichem Unternehmen liegen zahlreiche administrative, steuerliche und rechtliche Hürden. Dieser umfassende Leitfaden begleitet Sie durch alle Phasen der Gründung. Von der ersten Gewerbeanmeldung über die Gewerbesteuer bis hin zu den Arbeitgeberpflichten. Sie erfahren, welche Schritte wirklich notwendig sind, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Sie Ihre administrativen Pflichten ganz einfach erfüllen. Mit konkreten Anleitungen, Praxisbeispielen und zahlreichen verlinkten vertiefenden Ratgebern erhalten Sie das Wissen, das Sie für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit benötigen.


Selbständig machen
Der Weg in die Selbständigkeit: Von der ersten Geschäftsidee über die Unternehmensgründung bis zu allen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Pflichten im Geschäftsalltag.


Inhaltsverzeichnis


Dieser Artikel bildet eine zentrale Übersichtsseite zum Thema Selbständigkeit und verlinkt auf vertiefende Einzelratgeber zu jedem wichtigen Thema.




Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick


  • Gründungszahlen steigen: 2024 gab es in Deutschland rund 4,3 Millionen Selbständige, Tendenz steigend durch flexible Arbeitsmodelle und Digitalisierung

  • Gewerbeanmeldung ist Pflicht: Außer für Freiberufler müssen alle Selbständigen ein Gewerbe anmelden – Kosten liegen zwischen 15 und 65 Euro je nach Kommune

  • Freibetrag nutzen: Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro an, darunter sind Sie befreit

  • Arbeitszeiterfassung: Seit September 2022 ist die Zeiterfassung für alle Arbeitgeber verpflichtend – auch für Kleinbetriebe

  • Dokumentation entscheidet: Kassenbuch, Fahrtenbuch und ordnungsgemäße Buchhaltung schützen vor Nachforderungen und Bußgeldern

  • Betriebsnummer rechtzeitig beantragen: Vor der ersten Mitarbeitereinstellung bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich

  • Versicherungsschutz sichern: Als Selbständiger müssen Sie sich eigenständig um Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung kümmern



 

Selbständig machen: Frau steht am Schreibtisch.
Selbständigkeit heute: Mehr Freiheit und unternehmerische Chancen – aber auch Verantwortung für rechtliche, steuerliche und organisatorische Pflichten von Beginn an.

Einleitung: Was bedeutet es heute, selbständig zu sein?

Die Selbständigkeit in Deutschland gewinnt seit Jahren an Bedeutung. Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung waren zuletzt rund 3,6 Millionen Menschen selbständig tätig, ein Trend, der durch Digitalisierung, flexible Arbeitsmodelle und den Wunsch nach beruflicher Unabhängigkeit weiter begünstigt wird. Spätestens seit der Corona-Pandemie setzen viele Menschen verstärkt auf eigene Geschäftsideen und alternative Einkommensmodelle.


Sich selbständig zu machen, eröffnet zahlreiche Chancen: mehr Entscheidungsfreiheit, die Möglichkeit, eigene Ideen umzusetzen, und langfristig oft bessere Verdienstperspektiven. Gleichzeitig bringt die Selbständigkeit jedoch auch Verantwortung mit sich. Neben wirtschaftlichen Risiken müssen Gründer und Unternehmer zahlreiche rechtliche, steuerliche und organisatorische Pflichten erfüllen – von der Gewerbeanmeldung über die Buchhaltung bis hin zu Arbeitgeberpflichten.


Aus unserer täglichen Arbeit mit Selbständigen und kleinen Unternehmen sehen wir, dass gerade die administrativen und steuerlichen Pflichten häufig unterschätzt werden. Viele Gründer starten mit einer guten Idee, geraten aber später unter Druck, weil formale Anforderungen nicht von Anfang an sauber umgesetzt wurden. Dieser Leitfaden greift genau diese Praxisfragen auf und soll helfen, typische Fehler frühzeitig zu vermeiden.


Sie erfahren unter anderem:

  • wie Sie Ihr Unternehmen korrekt gründen und anmelden

  • welche steuerlichen und administrativen Pflichten auf Sie zukommen

  • wie Sie Ihre Buchhaltung rechtssicher organisieren

  • worauf Sie achten müssen, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen


Der Artikel ist bewusst als Übersicht aufgebaut: Er vermittelt die Zusammenhänge und verweist bei Bedarf auf vertiefende Ratgeber zu einzelnen Themen. So können Sie sich zunächst orientieren und anschließend gezielt Details nachlesen.


Stand des Leitfadens: 2026

Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen ändern können. Im Zweifel empfiehlt sich immer eine individuelle Beratung durch Steuerberater, Kammern oder andere zuständige Stellen.



Selbständig machen: Der Weg in die Selbständigkeit


  1. Die ersten Schritte in die Selbständigkeit


Geschäftsidee entwickeln und validieren

Am Anfang jeder Selbständigkeit steht eine Geschäftsidee. Doch nicht jede Idee ist automatisch auch ein tragfähiges Geschäftsmodell. Bevor Sie in die formale Gründung einsteigen, sollten Sie Ihre Idee gründlich validieren.


Marktanalyse durchführen

  • Gibt es bereits vergleichbare Angebote?

  • Wie groß ist die Nachfrage?

  • Welche Preise sind marktüblich?


Studien des Instituts für Mittelstandsforschung zeigen, dass fehlende Marktkenntnis zu den häufigsten Gründen für das Scheitern junger Unternehmen zählt. Nutzen Sie daher verfügbare Datenquellen wie IHK-Reports, Branchenstudien oder statistische Landesämter.


Zielgruppe definieren: Je genauer Sie wissen, wen Sie ansprechen möchten, desto erfolgreicher wird Ihr Marketing. Definieren Sie demografische Merkmale (Alter, Einkommen, Wohnort), aber auch psychografische Aspekte (Werte, Bedürfnisse, Kaufverhalten). Führen Sie Gespräche mit potenziellen Kunden, um deren tatsächliche Probleme zu verstehen.


Alleinstellungsmerkmal herausarbeiten: Was unterscheidet Sie von bestehenden Anbietern? Ihr USP (Unique Selling Proposition) kann in besonderem Service, innovativer Technologie, lokalem Bezug oder Spezialisierung liegen. Ein klares Alleinstellungsmerkmal erleichtert nicht nur die Kundengewinnung, sondern rechtfertigt auch höhere Preise.



Selbständig machen: Rechtsformen im Vergleich


Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende Konsequenzen für Haftung, Steuern und Verwaltungsaufwand. Für die meisten Gründer kommen folgende Optionen in Betracht:


Einzelunternehmen

  • schnelle und einfache Gründung

  • keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen

  • Besteuerung über die Einkommensteuer

Geeignet für Dienstleister und kleine Betriebe mit überschaubarem Risiko.


UG (haftungsbeschränkt)

  • Haftungsbegrenzung bei geringem Startkapital

  • Pflicht zur Rücklagenbildung

  • höherer formaler Aufwand als beim Einzelunternehmen

Oft genutzt als Einstieg in eine spätere GmbH.


GmbH

  • klare Haftungsbegrenzung

  • höheres Stammkapital und laufende Pflichten

  • Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer

Sinnvoll bei größeren Investitionen oder erhöhtem Haftungsrisiko.


Entscheidungskriterien: Berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahl das Haftungsrisiko Ihrer Branche, Ihr verfügbares Startkapital, den geplanten Umsatz und Ihre Bereitschaft für administrativen Aufwand. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder die IHK ist bei dieser wichtigen Entscheidung empfehlenswert.



Businessplan erstellen

Ein durchdachter Businessplan ist mehr als eine Formalität für Bankgespräche – er zwingt Sie, Ihr Geschäftsmodell systematisch zu durchdenken.


Zentrale Bestandteile

  • Geschäftsidee & Angebot

  • Markt- und Wettbewerbsanalyse

  • Marketing- und Vertriebsstrategie

  • Organisation & Rechtsform

  • Finanz- und Liquiditätsplanung


Finanz- und Liquiditätsplanung

Viele Gründungen scheitern nicht an fehlenden Aufträgen, sondern an Liquiditätsengpässen. Planen Sie daher:

  • Investitionen und laufende Kosten

  • realistische Umsätze

  • Zahlungsziele und Rücklagen


Ein wichtiges Instrument der Finanzplanung ist die Deckungsbeitragsrechnung. Sie zeigt, welchen Beitrag einzelne Produkte oder Dienstleistungen zur Deckung Ihrer Fixkosten leisten. Gerade in der Gründungsphase hilft diese Berechnung bei Preisentscheidungen und der Frage, welche Angebote Sie priorisieren sollten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel zur Deckungsbeitrag Berechnung & Formel – einfach erklärt


Laut KfW-Gründungsmonitor scheitern viele Gründungen in den ersten drei Jahren an unzureichender Finanzplanung. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für diesen Schritt und holen Sie sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung.



Selbständig machen: Formular ausfüllen
Wer gewerblich tätig ist, muss sein Unternehmen anmelden – Freiberufler sind ausgenommen. Die korrekte Einordnung entscheidet über Steuern, Pflichten und mögliche Nachzahlungen.

  1. Gewerbeanmeldung: So melden Sie Ihr Unternehmen an


Wann brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung?

Grundsätzlich gilt: Wer eine selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, betreibt ein Gewerbe – und muss dieses anmelden. Ausgenommen sind bestimmte Tätigkeiten, die als freiberuflich oder land- und forstwirtschaftlich gelten.


Gewerbetreibende

  • Handels-, Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe

  • Online-Shops, Agenturen, Handwerksbetriebe

  • Verkauf von Waren oder standardisierten Leistungen


Freiberufler

Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Dazu zählen u. a.:

  • Katalogberufe wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten

  • Journalisten, Künstler, wissenschaftliche Tätigkeiten

  • vergleichbare Berufe mit entsprechender Qualifikation

Freiberufler melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an und zahlen keine Gewerbesteuer.


Abgrenzung in der Praxis

Die Unterscheidung ist nicht immer eindeutig. Ein klassisches Beispiel:

  • beratende IT-Tätigkeit → häufig freiberuflich

  • Verkauf von Software oder IT-Services → regelmäßig gewerblich


Im Zweifel entscheidet das Finanzamt. Bei Unsicherheiten ist eine kurze Rücksprache oder steuerliche Beratung sinnvoll – falsche Einstufungen können später zu Nachzahlungen führen.


 

Schritt-für-Schritt: Die Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Betriebssitz befindet. Der Prozess ist in ganz Deutschland ähnlich, kann aber in Details variieren.


Der vollständige Anmeldeprozess: Den detaillierten Ablauf der Gewerbeanmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen, Fristen und Besonderheiten finden Sie in unserem Spezialratgeber Gewerbeanmeldung: Gewerbe anmelden einfach gemacht.


Benötigte Unterlagen

Je nach Tätigkeit können erforderlich sein:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • ggf. Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis

  • Erlaubnisse oder Nachweise (z. B. Meisterbrief, Sachkundeprüfung)

  • bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug


Kosten & Bearbeitungszeit

  • Gebühren meist zwischen 15 und 65 Euro

  • Bearbeitung oft sofort oder innerhalb weniger Tage

  • automatische Weiterleitung an Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft


Online oder vor Ort?

Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an – praktisch und zeitsparend. Bei erlaubnispflichtigen oder komplexen Tätigkeiten ist der persönliche Kontakt zum Gewerbeamt jedoch häufig sinnvoller.

 


Selbständig machen: Frau in einer Bäckerei
Das Kleingewerbe ermöglicht einen risikoarmen Start: keine Handelsregisterpflicht, einfache Buchhaltung per EÜR und auf Wunsch Nutzung der Kleinunternehmerregelung – jedoch mit Grenzen bei Umsatz, Gewinn und Vorsteuerabzug.

Kleingewerbe als Alternative

Viele Gründer starten zunächst mit einem Kleingewerbe, um das Risiko zu minimieren und neben einer Haupttätigkeit erste Erfahrungen zu sammeln.


Was ist ein Kleingewerbe?: Der Begriff "Kleingewerbe" ist kein rechtlicher Status, sondern beschreibt ein Gewerbe, das die Anforderungen für eine Eintragung ins Handelsregister nicht erfüllt. Konkret bedeutet dies einen Jahresumsatz unter 800.000 Euro oder einen Jahresgewinn unter 80.000 Euro (nach § 241a HGB). Kleingewerbetreibende können zusätzlich von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG profitieren, wenn ihr Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.


Vorteile und Einschränkungen: Der Hauptvorteil liegt in der einfachen Buchhaltung – eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus, keine doppelte Buchführung erforderlich. Als Kleinunternehmer können Sie zudem auf die Umsatzsteuer verzichten, was Ihre Preise für Privatkunden attraktiver macht und den Verwaltungsaufwand reduziert. Allerdings können Sie dann auch keine Vorsteuer abziehen.


Alle Details zur Anmeldung eines Kleingewerbes, inklusive Vor- und Nachteile sowie Schritt-für-Schritt-Anleitung, finden Sie in unserem Ratgeber Kleingewerbe anmelden: Anleitung mit Tipps + PDF-Checkliste.



Besonderheiten und Ausnahmen

Nicht jedes Gewerbe kann ohne Weiteres angemeldet werden. Bestimmte Branchen unterliegen besonderen Vorschriften.


Erlaubnispflichtige Gewerbe

Für bestimmte Tätigkeiten ist vorab eine Genehmigung erforderlich, z. B.:

  • Gaststätten

  • Immobilienmakler

  • Versicherungsvermittlung

  • Personenbeförderung

  • Sicherheitsgewerbe


Die Anforderungen reichen von Führungszeugnissen bis zu Sachkundeprüfungen – abhängig von Branche und Bundesland.


Meisterpflicht im Handwerk

In zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksordnung) ist ein Meisterbrief erforderlich, z. B. bei:

  • Elektrikern

  • Maurern

  • Kfz-Handwerk

  • Friseuren


Ausnahmen bestehen u. a. über die Altgesellenregelung oder durch einen angestellten Betriebsleiter mit Meisterqualifikation.


Praxis-Tipp

Klären Sie branchenspezifische Anforderungen vor der Anmeldung bei IHK oder Handwerkskammer. Nachträgliche Korrekturen kosten Zeit und Geld.



Selbständig machen: eine Frau räumt Aktenordner ein.
Nach der Gewerbeanmeldung folgen zentrale Formalitäten: Die Betriebsnummer ist Voraussetzung für jede Mitarbeitereinstellung – auch bei Minijobs – und muss rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

  1. Administrative Pflichten nach der Gründung

Nach der Gewerbeanmeldung folgen weitere administrative Schritte, die für den ordnungsgemäßen Start Ihres Unternehmens erforderlich sind.


Betriebsnummer beantragen: Voraussetzung für Mitarbeiter

Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Kennziffer, die von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Sie dient der eindeutigen Identifikation Ihres Unternehmens im Meldeverfahren zur Sozialversicherung.


Wann ist eine Betriebsnummer erforderlich?

  • sobald Sie Mitarbeiter einstellen möchten

  • gilt auch für Minijobber oder kurzfristige Beschäftigungen

Ohne Betriebsnummer können keine Sozialversicherungsbeiträge gemeldet oder abgeführt werden. Eine Beschäftigung ohne Betriebsnummer ist rechtlich unzulässig.


Beantragung

  • kostenlos bei der Bundesagentur für Arbeit

  • online, telefonisch oder schriftlich möglich

Eine detaillierte Anleitung zum Beantragungsprozess, den erforderlichen Angaben und häufigen Fragen finden Sie in unserem Spezialratgeber Betriebsnummer beantragen: So geht's.


Wichtig: Beantragen Sie die Betriebsnummer rechtzeitig vor der geplanten Einstellung, da Sie ohne diese Nummer rechtlich keine Mitarbeiter beschäftigen dürfen.



Selbständig machen: Steuern
Die steuerliche Erfassung legt den Grundstein für Ihre Abgaben: Angaben im ELSTER-Fragebogen bestimmen Steuervorauszahlungen, Umsatzsteuerpflicht und die Wahl der Kleinunternehmerregelung.

Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung wird das zuständige Finanzamt automatisch informiert. Anschließend erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der die Grundlage Ihrer steuerlichen Einstufung bildet.


Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der Fragebogen erfasst unter anderem:

  • Art der Tätigkeit

  • geplante Umsätze und Gewinne

  • Rechtsform

  • Angaben zu Mitarbeitern


Seit 2021 muss die Übermittlung elektronisch über ELSTER erfolgen. Die gemachten Angaben bestimmen u. a. Ihre Steuervorauszahlungen – realistische Einschätzungen sind hier entscheidend.


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)

Wenn Sie Leistungen oder Lieferungen innerhalb der EU erbringen, benötigen Sie eine USt-ID. Diese kann:

  • direkt im Fragebogen beantragt oder

  • später beim Bundeszentralamt für Steuern nachgeholt werden


Kleinunternehmerregelung prüfen

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung können Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wählen, wenn:

  • Vorjahresumsatz ≤ 22.000 Euro

  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 50.000 Euro


Vorteil: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, geringerer Verwaltungsaufwand

Nachteil: kein Vorsteuerabzug – insbesondere bei Investitionen relevant

 


Selbständig machen: Versicherungen
Mit der Selbständigkeit entstehen automatische Mitgliedschaften und Absicherungspflichten – von IHK/HWK und Berufsgenossenschaft bis zur eigenen Kranken-, Renten- und Haftpflichtversicherung.

Pflichtmitgliedschaften & Versicherungen

Mit der Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit entstehen automatisch bestimmte Mitgliedschaften und Absicherungspflichten.


Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer

  • Pflichtmitgliedschaft für Gewerbetreibende

  • Beiträge abhängig von Gewinn bzw. Gewerbeertrag

  • Kleingewerbetreibende mit geringem Gewinn häufig beitragsfrei

Die Kammern bieten im Gegenzug Beratung, Schulungen und Netzwerkmöglichkeiten.


Berufsgenossenschaft

  • Anmeldung für jeden Betrieb verpflichtend

  • zuständig für gesetzliche Unfallversicherung

  • Anmeldung spätestens eine Woche nach Betriebsaufnahme

Die Beitragshöhe richtet sich nach Branche, Gefährdung und Lohnsumme.


Kranken-, Renten- & Pflegeversicherung

Selbständige sind grundsätzlich selbst für ihre Absicherung verantwortlich:

  • Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

  • Rentenversicherungspflicht nur für bestimmte Berufsgruppen

  • private Altersvorsorge dringend empfohlen

Sonderregelungen gelten z. B. für Künstler (Künstlersozialkasse) oder Pflegeberufe.


Betriebs- & Berufshaftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung schützt vor existenzbedrohenden Schadensersatzansprüchen. Für einige Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Architekten, Steuerberater).


Weitere mögliche Versicherungen:

  • Rechtsschutz

  • Betriebsunterbrechung

  • Inhaltsversicherung


Praxis-Hinweis

Lassen Sie sich unabhängig beraten. Über- oder Unterversicherung ist gerade in der Startphase ein häufiger Fehler.



Selbständig machen: Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und hängt vom Gewinn, dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz ab – Freibeträge, Hinzurechnungen und Kürzungen entscheiden über die tatsächliche Steuerlast.

  1. Gewerbesteuer verstehen und optimieren

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für Gewerbetreibende und wird oft unterschätzt.


Was ist Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Gewerbeertrag, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. Sie ist eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen und wird auf Grundlage des Gewerbesteuermessbetrags und des kommunalen Hebesatzes berechnet.


Grundlagen und rechtliche Basis: Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Steuerpflichtig sind alle gewerblichen Unternehmen – Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, was einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt.


Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben, der sich vom steuerlichen Gewinn unterscheiden kann, da verschiedene Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen werden. Beispielsweise werden Schuldzinsen teilweise hinzugerechnet, während Anteile an anderen Kapitalgesellschaften gekürzt werden können.


Alle Details zur Funktionsweise, Berechnung und praktischen Beispielen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber Gewerbesteuer einfach erklärt: Definition, Berechnung und Beispiele.


 

Selbständig machen: Buchhaltung erledigen
EÜR oder doppelte Buchführung, Aufbewahrungsfristen und digitale Buchhaltung: Eine saubere Finanzorganisation ist Pflicht – und liefert die Grundlage für Liquidität, Steuerzahlungen und unternehmerische Entscheidungen.


  1. Buchhaltung und Finanzmanagement im Geschäftsalltag

Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern gibt Ihnen auch wichtige Einblicke in die finanzielle Situation Ihres Unternehmens.


Ordnungsgemäße Buchführung

EÜR vs. Doppelte Buchführung: Kleine und mittlere Unternehmen können in der Regel die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Dabei werden nur die tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben erfasst – das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die EÜR eignet sich für Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn unter 80.000 Euro sowie für alle Freiberufler.


Die doppelte Buchführung ist deutlich komplexer und erfasst jeden Geschäftsvorfall auf zwei Konten (Soll und Haben). Sie ist verpflichtend für im Handelsregister eingetragene Kaufleute, bei Überschreitung der oben genannten Grenzen, und für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Die doppelte Buchführung erfordert eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).


Aufbewahrungsfristen

  • 10 Jahre: Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Inventare

  • 6 Jahre: Geschäftsbriefe und sonstige steuerrelevante Unterlagen

  • Fristbeginn: Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung


Digitale Buchhaltungssoftware

Moderne Tools wie lexoffice, sevDesk, DATEV oder fastbill:

  • automatisieren Belegerfassung

  • ermöglichen Bankabgleich

  • unterstützen bei USt-Voranmeldungen

  • reduzieren Fehlerquellen deutlich

 


Kassenbuch richtig führen

Wenn Sie Bargeschäfte tätigen, sind Sie zur Kassenführung verpflichtet. Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen.


Rechtliche Anforderungen: Das Kassenbuch muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet geführt werden (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, GoB). Jede Bareinnahme und -ausgabe ist einzeln zu erfassen mit Datum, Betrag, Geschäftsvorfall und Beleg. Der tägliche Kassenbestand muss ermittelbar sein. Seit 2020 gelten verschärfte Regelungen für elektronische Kassensysteme: Diese müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.


Alle Details zur korrekten Kassenführung, Vorlagen und häufige Fragen finden Sie in unserem Praxisratgeber Kassenbuch führen: Anleitung & kostenlose Vorlage.



Selbständig machen: Eine Person im Auto
Firmenwagen richtig versteuern: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch? Die Wahl beeinflusst Steuerlast, Dokumentationsaufwand und die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung.

Fahrtenbuch für Firmenwagen

Wenn Sie einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil versteuern. Hier haben Sie zwei Optionen.


Wann ist ein Fahrtenbuch notwendig?: Ein Fahrtenbuch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber steuerlich vorteilhaft sein. Die Alternative ist die 1%-Regelung, bei der Sie monatlich 1% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – unabhängig von der tatsächlichen Privatnutzung.


1%-Regelung vs. Fahrtenbuch: Die 1%-Regelung ist einfach, pauschal und erfordert keine Aufzeichnungen. Sie eignet sich, wenn Sie das Fahrzeug häufig privat nutzen. Das Fahrtenbuch erfordert lückenlose Dokumentation jeder Fahrt, ist aufwendiger in der Führung, kann aber bei geringer Privatnutzung deutlich steuerlich günstiger sein. Faustformel: Bei unter 50% geschäftlicher Nutzung ist die 1%-Regelung oft vorteilhafter.

Eine ausführliche Anleitung mit den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch finden Sie in unserem Ratgeber Fahrtenbuch führen – So geht's richtig.



Zahlungsbedingungen clever nutzen

Geschickt eingesetzte Zahlungsbedingungen können Ihre Liquidität verbessern.


Skonto als Liquiditätsvorteil: Skonto ist ein Preisnachlass bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist, typischerweise 2-3% bei Zahlung innerhalb von 7-14 Tagen. Als Käufer sollten Sie Skonto fast immer nutzen, da die rechnerische Verzinsung sehr hoch ist (bei 2% Skonto für 20 Tage frühere Zahlung entspricht dies über 36% Jahreszins). Als Verkäufer verbessern Sie durch Skonto Ihre Liquidität, da Sie schneller an Ihr Geld kommen.


Zahlungsziele vereinbaren: Standardzahlungsziele liegen bei 14-30 Tagen. Längere Zahlungsziele verschlechtern Ihre Liquidität, kürzere verbessern sie. Bei Neukunden sollten Sie kürzere Zahlungsziele oder Vorkasse vereinbaren. Überlegen Sie auch Teilzahlungen bei großen Projekten: Anzahlung bei Auftragserteilung, Teilzahlung bei Zwischenmeilenstein, Restzahlung bei Fertigstellung.


Mehr zur Berechnung und strategischem Einsatz von Skonto erfahren Sie in unserem Artikel Skonto einfach erklärt: Definition, Berechnung, Beispiele.



Selbständig machen: Pflichten

  1. Mitarbeiter einstellen: Pflichten als Arbeitgeber

Der Schritt vom Solo-Selbständigen zum Arbeitgeber ist ein wichtiger Meilenstein, bringt aber auch neue Pflichten mit sich.


Vom Einzelkämpfer zum Arbeitgeber


Wann lohnt sich die erste Einstellung?

Eine Festanstellung ist sinnvoll, wenn dauerhaft mehr Arbeit anfällt, als Sie selbst leisten können, und diese Mehrarbeit regelmäßig Umsatz generiert. Kalkulieren Sie dabei realistisch: Zum Bruttogehalt kommen rund 20–30 % Lohnnebenkosten hinzu.


Alternativen zur Festanstellung

  • Freelancer: flexibel, aber klare Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit nötig

  • Minijob (bis 556 € monatlich in 2026): geringer Verwaltungsaufwand, begrenzter Einsatz

  • Teilzeit: gute Balance aus Kosten, Flexibilität und Verlässlichkeit

  • Vollzeit: maximale Verfügbarkeit, höchste Bindung und Kosten


Praxis-Tipp: Viele Unternehmen starten mit Minijobbern oder Teilzeit-Arbeitnehmern, bevor sie voll einstellen.

 


Arbeitszeiterfassung als Pflicht

Seit dem BAG-Urteil von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch zu erfassen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Beschäftigungsart (auch Minijobs).


Umsetzungsmöglichkeiten: Sie können zwischen verschiedenen Systemen wählen: Papierbasierte Stundennachweise, Excel-Listen (datenschutzrechtlich problematisch bei gemeinsamer Nutzung), Stempeluhren oder Zeiterfassungsterminals, oder digitale Zeiterfassungssysteme per App oder Browser. Die Aufzeichnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden.


Digitale Lösungen: Moderne Tools wie Clockodo, Timely, Toggl oder integrierte Lösungen in Buchhaltungssoftware erleichtern die Zeiterfassung erheblich. Vorteile sind automatische Pausenabzüge, Überstundenberechnung, Projektzeiterfassung, und Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung. Achten Sie auf DSGVO-Konformität und Serverstandort in Deutschland oder EU.


Alle Details zur Rechtslage, praktischen Umsetzung und häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht? Das müssen Sie wissen.



Selbständig machen: Mitarbeiter einstellen
Arbeitsverträge korrekt gestalten: Enthalten Sie alle wichtigen Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Arbeitsverträge und Dokumentation

Wichtige Vertragsbestandteile: Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag sollte folgende Punkte enthalten: Namen und Anschriften beider Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Verträgen die Dauer, Arbeitsort und ggf. mobile Arbeit, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit (Wochenstunden), Vergütung und Fälligkeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, und Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.


Probezeit und Kündigungsfristen: Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen, üblich sind drei bis sechs Monate. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wobei die Frist für den Arbeitgeber mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses steigt (bis zu sieben Monate bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit).


Nutzen Sie für Arbeitsverträge Mustervorlagen der IHK oder lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.



Selbständig machen: Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein – kleine Nuancen in der Wortwahl entscheiden über die Gesamtbewertung.

Arbeitszeugnisse korrekt ausstellen

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, hat der Mitarbeiter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.


Pflichten des Arbeitgebers: Sie sind gesetzlich verpflichtet, auf Verlangen ein Zeugnis auszustellen. Es gibt zwei Arten: Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zur Person, Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis (Standard) beinhaltet zusätzlich Bewertungen von Leistung und Verhalten. Der Mitarbeiter kann ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.


Formulierungen richtig verstehen und anwenden: Arbeitszeugnisse folgen einer eigenen "Geheimsprache". "Stets zur vollsten Zufriedenheit" bedeutet "sehr gut", während "zur Zufriedenheit" nur "ausreichend" entspricht. Fehlende Erwähnungen (z.B. fehlendes Sozialverhalten oder fehlende Erfolge) werden als negativ gewertet. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, aber wahrheitsgemäß – dieser Balanceakt ist oft herausfordernd.


Ausführliche Informationen zu Formulierungen, Mustern und rechtlichen Aspekten finden Sie in unserem Spezialratgeber Arbeitszeugnis: Formulierungen & Muster.



Lohnabrechnung und Sozialversicherung


Meldepflichten:Arbeitgeber müssen Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn elektronisch bei der Krankenkasse anmelden (DEÜV-Verfahren). Auch Änderungen wie Gehalt oder das Ende des Arbeitsverhältnisses sind meldepflichtig.


Steuern & Abgaben:Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Als Arbeitgeber tragen Sie etwa 20 %

Lohnnebenkosten (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung plus Umlagen).


Praxislösung:Da die Lohnabrechnung fehleranfällig ist, lagern viele Unternehmen sie an Steuerberater oder Lohnbüros aus (ca. 15–30 € pro Mitarbeiter/Monat). Alternativ ist Lohnsoftware möglich, erfordert aber Einarbeitung.

 



Noch nicht bereit Mitarbeiter einzustellen – aber Ihre Kunden sollen immer jemanden erreichen? Mit unserem professionellen Telefonservice sichern Sie verlässliche Erreichbarkeit, ohne Fixkosten für Personal.




Selbständig machen
Ändert sich Betriebssitz, Tätigkeit oder Rechtsform, ist eine Gewerbeummeldung Pflicht – rechtzeitige Meldungen vermeiden Bußgelder und unnötige Folgekosten.

  1. Veränderungen im Geschäftsbetrieb: Ummeldung und Abmeldung

Unternehmen entwickeln sich weiter – oder werden beendet. In beiden Fällen sind formale Meldungen beim Gewerbeamt notwendig, um rechtlich korrekt zu handeln und unnötige Kosten zu vermeiden.


Gewerbe ummelden bei Änderungen

Wann ist eine Ummeldung erforderlich? Eine Gewerbeummeldung ist nötig, wenn sich wesentliche Angaben Ihres Unternehmens ändern, zum Beispiel bei:

  • Umzug des Betriebssitzes

  • Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit

  • Wechsel der Rechtsform

  • Änderung des Firmennamens

  • Übernahme eines bestehenden Betriebs


Typische Änderungen im Alltag:

Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde genügt eine Ummeldung. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, ist meist eine Abmeldung am alten und eine Neuanmeldung am neuen Standort erforderlich. Auch Namensänderungen oder neue Geschäftsfelder müssen gemeldet werden, damit Ihr Gewerbeschein aktuell bleibt.


Ablauf und Kosten:

Die Ummeldung erfolgt über ein Formular beim zuständigen Gewerbeamt, häufig auch online. Benötigt werden in der Regel Ausweis, alter Gewerbeschein und ggf. Nachweise zur Änderung. Die Gebühren liegen meist zwischen 10 und 40 Euro.


Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Unterlagen und Besonderheiten finden Sie in unserem Ratgeber Gewerbe ummelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung und Tipps.

 


Geschäftsaufgabe: Gewerbe abmelden

Gründe für eine Abmeldung:

Ein Gewerbe wird abgemeldet, wenn die Tätigkeit endgültig endet – etwa wegen fehlender Rentabilität, Ruhestand, beruflicher Neuorientierung, Auslandsaufenthalt oder Tod des Inhabers.


Prozess und Fristen:

Die Abmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt ohne feste Frist, sollte aber zeitnah erfolgen, um laufende Beiträge (z. B. IHK) zu vermeiden. Erforderlich sind das Abmeldeformular, Ausweis und Gewerbeschein. Die Kosten liegen meist bei 10–30 Euro.


Eine vollständige Checkliste und Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewerbeabmeldung finden Sie in unserem Ratgeber Gewerbe abmelden: So gehen Sie vor + Checkliste.



Selbständig machen
Tools, Beratung und Netzwerke unterstützen Selbständige dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und den Geschäftsalltag effizient zu organisieren.

  1. Tools und Ressourcen für Selbständige

Die passenden Anlaufstellen, Weiterbildungsangebote und Netzwerke erleichtern den unternehmerischen Alltag erheblich und helfen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.


Wichtige Anlaufstellen und Beratung

  • Industrie- und Handelskammer (IHK) / Handwerkskammer (HWK):

    Bieten kostenlose Gründungsberatungen, Seminare, Workshops sowie Zugang zu regionalen Unternehmernetzwerken. Besonders in der Anfangsphase sind diese Angebote eine wertvolle Orientierungshilfe.

  • Steuerberater:

    Unterstützen bei steuerlicher Optimierung, Finanzplanung, laufender Buchhaltung und Jahresabschlüssen. Die Kosten sind in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und tragen wesentlich zur Rechtssicherheit bei.

  • Gründerzentren und Coworking Spaces:

    Stellen nicht nur Büro- und Arbeitsflächen bereit, sondern bieten häufig auch Netzwerke, Austauschformate und teilweise kostenfreie Beratungsangebote für Gründer und Selbständige.

  • Bundesagentur für Arbeit:

    Berät zu Förderprogrammen wie dem Gründungszuschuss bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit sowie zu weiteren Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten.


Weiterbildungsmöglichkeiten

Um fachlich und rechtlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist kontinuierliche Weiterbildung entscheidend:

  • IHK-Weiterbildungen zu Themen wie Marketing, Recht, Finanzen oder Mitarbeiterführung

  • Online-Kurse auf Plattformen wie Udemy, LinkedIn Learning oder Coursera zu spezifischen Fach- und Praxisthemen

  • Podcasts für Selbständige, z. B. „Selbständig im Netz“, „Unternehmer Radio“ oder „Female Founders“, mit praxisnahen Einblicken

  • Fachbücher und Fachzeitschriften, deren Kosten ebenfalls als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können


Networking und Austausch

Der Austausch mit anderen Selbständigen bietet nicht nur Wissen, sondern auch Motivation und Unterstützung:

  • Unternehmerverbände wie BDS oder BVMW

  • Branchenspezifische Netzwerke und Fachverbände

  • Online-Communities (z. B. LinkedIn-Gruppen oder themenspezifische Facebook-Gruppen)

  • Regionale Stammtische, Meetups und Events

  • Mentoring-Programme, bei denen erfahrene Unternehmer Gründer begleiten

Ein belastbares Netzwerk kann langfristig ebenso wertvoll sein wie fachliche Expertise.

 



Fokus aufs Kerngeschäft: Unser Telefon- und Büroservice entlastet Sie im Alltag, damit Sie sich auf Ihr Wachstum konzentrieren können.





Fazit: Ihr Weg in eine erfolgreiche Selbständigkeit

Sich selbständig zu machen bedeutet, Chancen zu nutzen, aber auch Verantwortung zu übernehmen. Neben der eigentlichen Geschäftsidee gehören rechtliche, steuerliche und organisatorische Pflichten untrennbar zum unternehmerischen Alltag. Wer Gründungsschritte sauber umsetzt, seine Pflichten kennt und administrative Prozesse frühzeitig organisiert, reduziert Risiken und schafft eine stabile Grundlage für nachhaltiges Arbeiten.


Nutzen Sie diesen Artikel als Orientierung und greifen Sie bei Bedarf auf die verlinkten vertiefenden Ratgeber zurück. Selbständigkeit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess, mit der richtigen Struktur, verlässlichen Informationen und regelmäßiger Anpassung bleiben Sie langfristig handlungsfähig und rechtssicher.

 

 

 

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Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und aufbereitet, dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen. Gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte und individuelle Fragestellungen empfehlen wir die Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder zuständige Stellen.


Über OFFIZ OFFIZ ist ein spezialisierter Dienstleister für Business Process Outsourcing und unterstützt Unternehmen dabei, zeitintensive administrative und kaufmännische Prozesse auszulagern. Die Inhalte unseres Blogs basieren auf praktischen Erfahrungen aus realen Kundenprojekten sowie unserer täglichen Arbeit im Bereich Outsourcing und Digitalisierung.

 

 
 
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