Das Arbeitszeugnis im Detail: Alles, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen
- OFFIZ Content Team
- 8. Okt. 2025
- 10 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 9. Okt. 2025
Ob als Sprungbrett für die Karriere oder als Nachweis für erfolgreiche Zusammenarbeit – das Arbeitszeugnis entscheidet häufig über den nächsten beruflichen Schritt. Doch was steht wirklich drin? Welche Formulierungen gelten als „sehr gut“ und was sollte unbedingt vermieden werden? Entdecken Sie in diesem Ratgeber alles zu Anspruch, Aufbau, Muster und Bewertungscodes, damit Sie beim Thema Arbeitszeugnis auf der sicheren Seite sind – egal, ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder auf Anforderung während der Beschäftigung ausstellt. Es dokumentiert Art und Dauer der Tätigkeit sowie – beim qualifizierten Arbeitszeugnis – auch die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters im Unternehmen.
Bedeutung für die Karriere
Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente für die berufliche Zukunft eines Arbeitnehmers. Personalabteilungen und Recruiter nutzen Arbeitszeugnisse, um sich ein umfassendes Bild von Bewerbern zu machen. Die Formulierungen im Zeugnis geben Aufschluss über Leistungen, Sozialverhalten, Arbeitsweise und Zuverlässigkeit – Aspekte, die in Lebensläufen oft nicht deutlich werden.
Ein gut formuliertes Arbeitszeugnis öffnet Türen für neue Karrierechancen, während ein mittelmäßiges oder gar negatives Zeugnis erhebliche Nachteile bei Bewerbungen mit sich bringen kann. Deshalb ist es für Arbeitnehmer essentiell, ihr Zeugnis genau zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen einzufordern.
Warum ein gutes Arbeitszeugnis so wichtig ist
In Deutschland haben Arbeitszeugnisse eine besondere Bedeutung, die über die reine Dokumentation hinausgeht. Sie sind häufig entscheidend dafür, ob ein Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird oder nicht. Ein fehlendes oder schlechtes Zeugnis wirft unweigerlich Fragen auf und kann den Eindruck erwecken, dass der Arbeitnehmer etwas zu verbergen hat.
Für Arbeitgeber bedeutet das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses auch eine rechtliche Verantwortung. Sie müssen das sogenannte Wohlwollensprinzip beachten, gleichzeitig aber auch wahrheitsgemäß formulieren. Diese Balance zu finden, ist nicht immer einfach, weshalb sich eine professionelle Herangehensweise beim Arbeitszeugnis schreiben empfiehlt.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland nach § 109 des Gewerbeordnung (GewO) einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat oder in welcher Form die Beschäftigung erfolgte. Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte, befristet und unbefristet angestellte Arbeitnehmer haben das Recht, ein Zeugnis zu erhalten.
Der Mitarbeiter kann dabei wählen, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern möchte. Wird keine konkrete Angabe gemacht, ist der Arbeitgeber nur zur Ausstellung eines einfachen Zeugnisses verpflichtet. Daher sollte das Arbeitszeugnis anfordern stets mit dem ausdrücklichen Wunsch nach einem qualifizierten Zeugnis erfolgen.
Wichtig ist auch: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gilt nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden, etwa bei einem Wechsel des Vorgesetzten, einer Versetzung oder bei geplanten Bewerbungen.

Anspruch für Azubis, Minijobber und Praktikanten
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis erstreckt sich auch auf besondere Beschäftigungsformen:
Auszubildende haben nach § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sogar einen besonderen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Dieses muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten. Auf Verlangen sind auch Angaben über Verhalten und Leistungen aufzunehmen.
Minijobber und geringfügig Beschäftigte haben ebenfalls vollen Anspruch auf ein Zeugnis, auch wenn die Tätigkeit nur wenige Stunden pro Woche umfasst. Die Dauer der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle – selbst nach einem Monat besteht der Anspruch.
Praktikanten können je nach Art des Praktikums ein Arbeitszeugnis oder eine Praktikumsbescheinigung verlangen. Bei längeren Praktika oder Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung empfiehlt sich ein qualifiziertes Zeugnis, das auch bei späteren Bewerbungen hilfreich ist.
Leiharbeitnehmer haben sowohl gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen als auch gegenüber dem Entleihunternehmen einen Anspruch. Vom Verleiher (Zeitarbeitsfirma) erhalten sie ein reguläres Arbeitszeugnis, vom Entleiher (Einsatzunternehmen) können sie eine Tätigkeitsbescheinigung oder ein Einsatzzeugnis verlangen.
Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Endet das Arbeitsverhältnis beispielsweise am 15. März 2025, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2025 und endet am 31. Dezember 2028.
Es ist jedoch dringend zu empfehlen, das Arbeitszeugnis unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es für den Arbeitgeber, sich an Details zu erinnern und ein aussagekräftiges Zeugnis zu formulieren. Zudem können Ansprechpartner das Unternehmen verlassen oder Unterlagen verloren gehen.
Arbeitnehmer sollten das Zeugnis idealerweise bereits im Kündigungsgespräch oder spätestens mit dem Kündigungsschreiben anfordern. Auch wenn die gesetzliche Arbeitszeugnis Frist drei Jahre beträgt, gilt: Je früher, desto besser.
Gerade beim Austritt aus einem Unternehmen stellt sich häufig die Frage, wie verbleibender Urlaub korrekt verrechnet werden muss.➡ Erfahren Sie hier, wie Sie den Urlaubsanspruch richtig berechnen – auch bei Teilzeit oder Sonderfällen.
Arten von Arbeitszeugnissen

Einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf die grundlegenden Angaben zum Arbeitsverhältnis. Es enthält ausschließlich Informationen über Art und Dauer der Tätigkeit, nicht jedoch über Leistungen oder Sozialverhalten des Arbeitnehmers.
Das einfache Arbeitszeugnis wird in der Praxis selten angefordert, da es für Bewerbungen nur begrenzt aussagekräftig ist. Es kann jedoch in Situationen sinnvoll sein, in denen das Arbeitsverhältnis konfliktreich endete und ein qualifiziertes Zeugnis möglicherweise negative Formulierungen enthalten würde.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist die umfassendste und für Arbeitnehmer wichtigste Form des Zeugnisses. Es enthält neben den Basisdaten auch eine detaillierte Bewertung der Leistungen und des Verhaltens.
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:
Überschrift: "Arbeitszeugnis" oder "Qualifiziertes Arbeitszeugnis"
Einleitung: Persönliche Daten und Dauer der Beschäftigung
Unternehmensbeschreibung (optional): Kurze Vorstellung des Arbeitgebers
Tätigkeitsbeschreibung: Detaillierte Auflistung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Leistungsbeurteilung: Bewertung der Arbeitsqualität, Arbeitsmenge, Arbeitsweise und Fachwissen
Verhaltensbeurteilung: Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und eventuell Kunden
Schlussformel: Grund des Ausscheidens, Dankes- und Bedauernsformel, Zukunftswünsche
Ort, Datum und Unterschrift: Mit Stempel des Unternehmens
Die Arbeitszeugnis Formulierungen in einem qualifizierten Zeugnis folgen bestimmten Codes, die später in diesem Ratgeber ausführlich erläutert werden. Grundsätzlich gilt: Je mehr Superlative und positive Verstärkungen verwendet werden, desto besser die Bewertung.
Zwischenzeugnis: Wann ist es sinnvoll?
Ein Zwischenzeugnis wird während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Sinnvoll ist es bei organisatorischen Veränderungen wie Vorgesetztenwechsel, Versetzung, geplanter Bewerbung, Umstrukturierungen oder längeren Abwesenheiten. Arbeitnehmer sichern damit ihre bisherigen Leistungen ab.

Sonderfälle: Ausbildungszeugnis, Teilzeugnisse
Neben den klassischen Arbeitszeugnissen gibt es weitere Zeugnisformen für spezielle Situationen:
Ausbildungszeugnis: Nach § 16 BBiG muss der Ausbildungsbetrieb am Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen. Dieses muss mindestens Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten und Leistungen aufzunehmen. Da Ausbildungszeugnisse für den Berufseinstieg entscheidend sind, sollten Azubis stets ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis anfordern.
Teilzeugnisse: In größeren Unternehmen oder bei wechselnden Einsatzbereichen können Teilzeugnisse für einzelne Projekte oder Tätigkeitsfelder sinnvoll sein. Sie dokumentieren spezifische Leistungen und Kompetenzen, die im Gesamtzeugnis möglicherweise zu kurz kommen würden.
Praktikumszeugnis: Praktikanten haben je nach Dauer und Art des Praktikums Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis oder zumindest eine aussagekräftige Praktikumsbescheinigung. Gerade bei Pflichtpraktika während des Studiums ist ein qualifiziertes Zeugnis für spätere Bewerbungen wertvoll.
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Form und Aufbau des Arbeitszeugnisses
Gesetzliche Mindestanforderungen: Form, Papier, Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis muss auf Papier mit Originalunterschrift ausgestellt werden, ein PDF reicht nicht. Es sollte auf hochwertigem, weißen Papier gedruckt sein. Sprache und Formulierungen müssen klar und widerspruchsfrei sein. Üblich ist die Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person, häufig ergänzt durch Firmenstempel. Das Datum sollte nahe am Austrittsdatum liegen.
Aufbau eines Arbeitszeugnisses: Was gehört rein?
Ein vollständiges Zeugnis umfasst: Überschrift, Einleitung mit persönlichen Daten, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie eine Schlussformel. Dankes- und Zukunftswünsche runden das Dokument ab.
Welche Informationen dürfen im Zeugnis nicht stehen?
Unzulässig sind Angaben zu Krankheit, Schwangerschaft, Betriebsratstätigkeit, Abmahnungen, Straftaten, Religion, politischen Einstellungen oder Gehalt. Auch Kündigungsgründe gehören nicht hinein. Wichtig ist zudem: Lücken oder fehlende Standardformulierungen können negativ interpretiert werden.
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, spielt nicht nur das Zeugnis, sondern oft auch die korrekte Zeiterfassung eine wichtige Rolle – etwa beim Nachweis von Überstunden oder Resturlaub.➡ Lesen Sie hier, was Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung wissen und beachten müssen.
Arbeitszeugnis Formulierungen und Geheimcodes
Da Zeugnisse wohlwollend formuliert sein müssen, nutzen Arbeitgeber oft eine Art Zeugnissprache oder „Geheimsprache“. Hinter positiv klingenden Sätzen kann versteckte Kritik stecken. Schon kleine Unterschiede, etwa das Fehlen von „stets“, verändern die Bewertung deutlich.

Arbeitszeugnis Formulierungen und Geheimcodes
Note | Formulierungsbeispiele Arbeitszeugnis |
Ungenügend | „...bemühte sich, die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“Alternativ: „Er/Sie zeigte Einsatz, um die Aufgaben zufriedenstellend auszuführen.“ |
Mangelhaft | „...hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Allgemeinen zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“Alternativ: „Die Leistungen lagen im Großen und Ganzen auf zufriedenstellendem Niveau.“ |
Ausreichend | „...hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“Alternativ: „Die übertragenen Aufgaben wurden ordnungsgemäß erledigt.“ |
Befriedigend | „...hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“Alternativ: „Die Ergebnisse entsprachen unseren Erwartungen in vollem Umfang.“ |
Gut | „...hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.“Alternativ: „Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.“ |
Sehr gut | „...hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“Alternativ: „Wir waren mit seinen/ihren Leistungen ausnahmslos und in jeder Hinsicht äußerst zufrieden.“ |

Arbeitszeugnis Vorlage und Muster
Eine anschauliche Arbeitszeugnis Vorlage hilft dabei, den richtigen Aufbau, Tonfall und die typischen Formulierungen besser zu verstehen. Im Folgenden finden Sie eine Arbeitszeugnis Vorlage für ein „sehr gutes“ qualifiziertes Zeugnis. Alle Passagen entsprechen der Note „Sehr gut“ und können als Orientierung für die eigene Erstellung dienen.
Musterarbeitszeugnis – Note „Sehr gut“
Arbeitszeugnis
Frau/Herr [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], war vom [Startdatum] bis [Enddatum] in unserem Unternehmen [Unternehmensname] als [Berufsbezeichnung] im Bereich [Abteilung] beschäftigt.
[Unternehmensname] ist ein [kurze Beschreibung: z. B. mittelständisches Unternehmen der Dienstleistungsbranche mit Schwerpunkt auf …].
Zu den wesentlichen Aufgaben von Frau/Herr [Nachname] zählten insbesondere:
Eigenständige Planung, Organisation und Durchführung von [Projekten/Tätigkeiten]
Erstellung und Analyse von [Berichten/Auswertungen/Dokumentationen]
Kommunikation und Abstimmung mit [Vorgesetzten, Kollegen, Kunden]
Unterstützung bei internen Prozessen und Qualitätsverbesserungen
Verantwortung für [Aufgabengebiet, z. B. Koordination, Dokumentation, Controlling]
Frau/Herr [Nachname] verfügte über ein sehr umfassendes und fundiertes Fachwissen, das sie/er stets sicher und mit großem Erfolg in der Praxis einsetzte. Ihre/Seine Arbeitsweise war jederzeit äußerst zuverlässig, präzise und effizient. Auch in arbeitsintensiven Phasen zeichnete sie/er sich durch hervorragende Belastbarkeit und ein hohes Maß an Eigeninitiative aus.
Sie/Er bewies stets ein sehr gutes analytisches Denkvermögen und überzeugte durch zielorientierte, strukturierte und verantwortungsvolle Arbeitsweise. Ihre/Seine Arbeitsergebnisse waren jederzeit von höchster Qualität und übertrafen häufig die Erwartungen.
Besonders hervorzuheben ist ihr/sein Engagement in [Projekt/Initiative], das sie/er mit großem Einsatz, Ideenreichtum und hoher Professionalität betreute. Dadurch leistete sie/er einen wichtigen Beitrag zum Gesamterfolg unseres Unternehmens.
Ihr/Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich. Sie/Er pflegte eine offene, respektvolle und kooperative Kommunikation und trug so maßgeblich zu einem positiven Betriebsklima bei.
Frau/Herr [Nachname] verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern. Wir danken ihr/ihm für die stets hervorragenden Leistungen und die äußerst angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihr/ihm für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Ort, Datum (Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber: Diese Arbeitszeugnis Vorlage dient als Orientierungshilfe für die Formulierung eines sehr guten Arbeitszeugnisses. Natürlich muss jedes Zeugnis individuell an die tatsächlichen Leistungen, Fachkenntnisse und das Verhalten des jeweiligen Arbeitnehmers angepasst werden. Das Wahrheitsprinzip hat stets Vorrang vor dem Wohlwollensprinzip – ein Zeugnis darf keine falschen Tatsachen enthalten.

Arbeitszeugnis prüfen und einfordern
Arbeitszeugnis prüfen lassen: Worauf Arbeitnehmer achten sollten:
Achten Sie auf formale Aspekte wie Papierqualität, Datum und Originalunterschrift. Prüfen Sie außerdem, ob Tätigkeiten vollständig aufgelistet und Leistungen sowie Verhalten bewertet wurden. Besonders wichtig: kleine Formulierungsunterschiede. Negative Codes oder fehlende Dankesformeln sollten misstrauisch machen.
Korrekturen einfordern: Vorgehen und rechtliche Grundlage
Das Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmer: Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Stellen Sie Fehler fest, gehen Sie wie folgt vor:
Mängel benennen
Schriftlich Korrektur verlangen
Erfolge als Belege anführen
Frist setzen (2–4 Wochen)
Bei Weigerung rechtliche Schritte prüfen
Zeugnis nachfordern: Auch Jahre später noch möglich
Der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren. In der Praxis wird es jedoch schwieriger, je länger Sie warten, da Unterlagen oder Ansprechpartner fehlen können. Fordern Sie das Zeugnis am besten direkt nach Ende des Arbeitsverhältnisses an.
Gerade wenn es intern viel zu erledigen gibt – etwa beim Ausscheiden von Mitarbeitenden oder beim Onboarding neuer Kolleginnen und Kollegen – sind externe Anrufer oft ein zusätzlicher Stressfaktor.➡ Unser Telefonservice nimmt Ihnen zuverlässig Anrufe ab und sorgt für professionelle Erreichbarkeit!
FAQ – Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
Haben Azubis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Azubis erhalten nach § 16 BBiG ein Ausbildungszeugnis, auf Wunsch auch mit Leistungs- und Verhaltensbewertung. Ein qualifiziertes Zeugnis ist empfehlenswert, um später bei Bewerbungen bessere Chancen zu haben.
Müssen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ein Zeugnis bekommen?
Ja. Sie haben einen doppelten Anspruch: vom Verleiher ein reguläres Zeugnis und vom Entleiher ein Einsatzzeugnis, das die konkrete Tätigkeit beschreibt.
Kann ein Arbeitszeugnis nachträglich geändert werden?
Ja, wenn es fehlerhaft, unvollständig oder unzulässig formuliert ist. Arbeitnehmer können Korrekturen verlangen. Wird dies verweigert, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht möglich.
Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen, auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist?
Ja, bei berechtigtem Interesse wie Vorgesetztenwechsel, Versetzung oder Bewerbungssituationen. Ein Zwischenzeugnis sichert Leistungen ab und schafft Klarheit.
Dürfen Krankheitstage im Arbeitszeugnis stehen?
Nein. Krankheiten und Fehlzeiten dürfen nicht erwähnt werden. Nur wenn sie die Arbeitsleistung dauerhaft beeinträchtigten, können sie indirekt erwähnt werden – und auch dann nur sehr vorsichtig.
Dürfen private Eigenschaften im Arbeitszeugnis stehen?
Zulässig sind arbeitsrelevante Eigenschaften wie Pünktlichkeit oder Zuverlässigkeit. Angaben zu Familienstand, Religion oder Hobbys sind unzulässig.
Bis wann kann man ein Arbeitszeugnis einfordern?
Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Praktisch sollten Arbeitnehmer ihr Zeugnis jedoch sofort einfordern, um spätere Probleme zu vermeiden.
Gibt es eine vorgeschriebene Länge für ein Zeugnis?
Nein. Als Orientierung: einfache Tätigkeiten → 1 Seite, leitende Positionen oder lange Beschäftigungen → 2–3 Seiten. Ein zu kurzes Zeugnis nach vielen Jahren kann negativ wirken.
Was tun, wenn ein Zeugnis zu schlecht ist?
Zuerst prüfen, dann Korrektur verlangen. Bleibt der Arbeitgeber uneinsichtig, können Belege wie Projekterfolge helfen. Im Zweifel kann ein Anwalt eingeschaltet werden.
Fazit
Ein Arbeitszeugnis ist ein Schlüssel für die berufliche Zukunft. Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Zeugnis – idealerweise in qualifizierter Form. Arbeitgeber wiederum müssen wohlwollend und wahrheitsgemäß formulieren. Schon kleine Unterschiede in der Wortwahl können über „sehr gut“ oder „ausreichend“ entscheiden.
Empfehlung: Arbeitszeugnis-Muster herunterladen und eigenes prüfen
Nutzen Sie unsere Arbeitszeugnis Vorlage als Orientierung, um die eigene Beurteilung einzuordnen. Achten Sie auf Aufbau, Formulierungen und mögliche versteckte Codes. Wer unsicher ist, sollte sein Zeugnis prüfen lassen und gegebenenfalls Korrekturen verlangen.
Ein gutes Zeugnis ist nicht nur Pflichtdokument, sondern auch Visitenkarte für die berufliche Zukunft. Bewahren Sie Ihre Zeugnisse daher gut auf – sie begleiten Ihre Karriere ein Leben lang.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient als Informationsquelle zum Thema Arbeitszeugnis und wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte übernehmen. Für spezifische rechtliche Auskünfte empfehlen wir, einen Experten zu Rate zu ziehen.


