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Gewerbesteuer einfach erklärt: Definition, Berechnung und Beispiele

  • OFFIZ Content Team
  • 14. Okt.
  • 8 Min. Lesezeit

Die Gewerbesteuer gehört zu den wichtigsten Steuern für Unternehmen in Deutschland – und ist gleichzeitig eine der am meisten gefürchteten. Warum? Weil die Berechnung auf den ersten Blick kompliziert erscheint. Doch keine Sorge: In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Gewerbesteuer berechnen, welche Freibeträge Ihnen zustehen und wie der Hebesatz Ihrer Gemeinde die Steuerhöhe beeinflusst.


Ob Sie gerade erst ein Gewerbe anmelden oder bereits ein etabliertes Unternehmen führen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Gewerbesteuer verständlich erklärt.


Gewerbesteuer
Gewerbesteuer: Die wichtigste Unternehmenssteuer für Betriebe in Deutschland – direkt von der Gemeinde erhoben und abhängig vom Standort.

Inhaltsverzeichnis:



Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Gewinn von Gewerbebetrieben. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Kommunen. Anders als die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, die an den Bund gehen, fließt die Gewerbesteuer direkt in die Kasse Ihrer Stadt oder Gemeinde.


Die wichtigsten Fakten zur Gewerbesteuer:

  • Sie wird auf den Gewerbeertrag (vereinfacht: den Gewinn) eines Unternehmens erhoben

  • Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest – daher unterscheidet sich die Gewerbesteuer je nach Standort

  • Es gibt einen Freibetrag, bis zu dem keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss

  • Die Steuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung geleistet

  • Die rechtlichen Grundlagen zur Gewerbesteuer sind im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.


Die Gewerbesteuer dient dazu, dass Unternehmen einen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur leisten, von der sie profitieren – etwa Straßen, öffentliche Einrichtungen oder die lokale Verwaltung.



Gewerbesteuer ausrechnen mit dem Taschenrechner.
Gewerbesteuerpflicht gilt für alle Unternehmen mit Gewerbebetrieb – unabhängig von Branche oder Rechtsform.

Wer muss die Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuerpflicht: Welche Unternehmen und Branchen sind betroffen?

Grundsätzlich gilt: Wer ein Gewerbe betreibt, muss Gewerbesteuer zahlen – vorausgesetzt, der Gewerbeertrag liegt über dem Freibetrag. Die Gewerbesteuerpflicht betrifft:


  • Einzelunternehmen (z.B. Händler, Handwerker, Dienstleister)

  • Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG)

  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG)


Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind. Sobald Sie ein Gewerbe angemeldet haben und Gewinn erzielen, wird die Gewerbesteuer relevant.


Wichtig: Auch wenn Ihr Unternehmen im ersten Jahr Verluste macht, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben – Sie zahlen dann aber keine Steuer.

 

Unterschied: Gewerbebetrieb und Freiberufler

Nicht jeder Selbstständige muss Gewerbesteuer zahlen. Einen entscheidenden Unterschied macht hier die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Dolmetscher und einige Weitere.


Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen daher auch keine Gewerbesteuer – egal wie hoch ihr Gewinn ist. Sie unterliegen lediglich der Einkommensteuer.

Gewerbetreibende sind alle anderen Selbstständigen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben.



Gewerbesteuer: Personen unterhalten sich in einem Büro.
Erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro fällt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gewerbesteuer an – Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro.

Ab wann fällt Gewerbesteuer an?

Die gute Nachricht zuerst: Nicht jeder Gewerbetreibende muss sofort Gewerbesteuer zahlen. Es gibt einen Freibetrag, bis zu dem keine Gewerbesteuer anfällt.


Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt:

  • 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG)

  • 0 Euro für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG)


Das bedeutet: Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft zahlen Sie erst dann Gewerbesteuer, wenn Ihr Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt. Kapitalgesellschaften müssen dagegen vom ersten Euro an Gewerbesteuer zahlen.


Beispiel:

Sie führen ein Einzelunternehmen und erzielen einen Gewerbeertrag von 20.000 Euro. Da dieser Betrag unter dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt, zahlen Sie keine Gewerbesteuer.

Liegt Ihr Gewerbeertrag bei 30.000 Euro, zahlen Sie nur auf den übersteigenden Betrag Gewerbesteuer – also auf 5.500 Euro (30.000 - 24.500).


Wichtig: Der Gewerbeertrag ist nicht identisch mit Ihrem Umsatz! Er entspricht vereinfacht gesagt Ihrem Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben. Bei der exakten Berechnung des Gewerbeertrags werden allerdings noch verschiedene Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen (dazu mehr im nächsten Abschnitt).



Gewerbesteuer berechnen

So funktioniert die Berechnung der Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer läuft in vier Schritten ab:


Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln

Der Ausgangspunkt ist Ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dieser wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen zum Gewerbeertrag.


  • Ausgangspunkt: Gewinn laut Steuerbilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Hinzurechnungen: z.B. ein Teil der Schuldzinsen, Miet- und Pachtzinsen, Lizenzgebühren

  • Kürzungen: Bestimmte Gewinne können als Kürzungsbetrag vom Gewerbeertrag abgezogen werden, wodurch sich die Steuerlast verringert. Z.B. Gewinnanteile aus Personengesellschaften, Grundstücksgewinne


In der Praxis übernimmt oft der Steuerberater oder Ihre Steuersoftware diese Berechnung. Für eine erste Schätzung können Sie aber einfach mit Ihrem Gewinn rechnen.


Schritt 2: Freibetrag abziehen

Vom Gewerbeertrag ziehen Sie den Freibetrag ab (falls Sie Anspruch darauf haben):


  • Einzelunternehmen/Personengesellschaften: 24.500 Euro abziehen

  • Kapitalgesellschaften: kein Freibetrag, es geht direkt weiter mit Schritt 3


Schritt 3: Steuermessbetrag berechnen

Der verbleibende Betrag wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 % (bzw. 0,035). (Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich, indem der gekürzte Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert wird.)


Schritt 4: Gewerbesteuer ermitteln

Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert. Der Gewerbesteuerhebesatz wird in Prozent angegeben und variiert je nach Gemeinde zwischen etwa 200 % und 900 %.


Berechnung der Gewerbesteuer: Formel

Die Gewerbesteuer berechnen Formel lautet:


Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag + Hinzurechnungen - Kürzungen) × 3,5 % × Hebesatz

 

Gewerbesteuer berechnen: Beispiel

Einzelunternehmen in München

Beschreibung

Betrag

Gewinn

78.000 €

+ Hinzurechnungsbetrag

21.000 €

– Kürzungsbetrag

3.000 €

= Gewerbeertrag

96.000 €

– Freibetrag für Personengesellschaft

24.500 €

= Grundlagenbetrag zur Steuerermittlung

71.500 €

x Steuermesszahl (3,5%)

2.502,50 €

x Hebesatz (z. B. München, 490%)

12.263 €

= zu zahlende Gewerbesteuer

12.263 €

 Alternativ nutzen Sie einfach einen der zahlreichen Gewerbesteuerrechner für die Berechnung der Gewerbesteuer aus dem Internet.

 





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Gewerbesteuer: Taschenrechner
Der Hebesatz bestimmt den Standortfaktor: Je nach Gemeinde kann die Gewerbesteuer für Unternehmen deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Was ist der Hebesatz und wie wirkt er auf die Gewerbesteuer?

Der Hebesatz ist der entscheidende Faktor, der die Höhe Ihrer Gewerbesteuer bestimmt – und er unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.

Der Hebesatz Gewerbesteuer ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selbst festlegen kann. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet und bestimmt damit die endgültige Höhe der Gewerbesteuer.


Warum gibt es unterschiedliche Hebesätze?

Gemeinden finanzieren sich zu einem großen Teil aus der Gewerbesteuer. Jede Kommune kann daher selbst entscheiden, wie hoch sie den Hebesatz ansetzt. Dabei gilt:


  • Niedrige Hebesätze (200-300 %): Oft in ländlichen Gemeinden, um Unternehmen anzulocken

  • Mittlere Hebesätze (350-450 %): Typisch für mittelgroße Städte

  • Hohe Hebesätze (500-900 %): Häufig in Großstädten und Ballungsräumen


Der bundesweite Durchschnitt liegt bei etwa 400-450 %.


Unterschiede nach Gemeinde: Hebesatz-Liste und Einflüsse auf die Steuerhöhe

Hier einige Beispiele aus deutschen Städten (Stand 2025):

Stadt

Hebesatz

Effektiver Steuersatz*

München

490 %

17,15 %

Berlin

410 %

14,35 %

Hamburg

470 %

16,45 %

Frankfurt

500 %

17,50 %

Köln

475 %

16,63 %

Düsseldorf

440 %

15,40 %

Stuttgart

420 %

14,70 %

Dortmund

490 %

17,15 %

Leipzig

460 %

16,10 %

Dresden

450 %

15,75 %

Monheim am Rhein

250 %

8,75 %

Velen (NRW)

310 %

10,85 %

*Effektiver Steuersatz = Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz


Wie stark wirkt sich der Hebesatz aus?

Der Hebesatz hat einen enormen Einfluss auf Ihre Steuerlast. Vergleichen wir zwei Gemeinden:


Beispiel: Vergleich niedrige vs. hohe Hebesätze

Annahmen:

  • Gewerbeertrag: 50.000 €

  • Freibetrag: 24.500 €

  • Steuermessbetrag: 892,50 €


Gemeinde A (Hebesatz 250 %)

  • Gewerbesteuer: 892,50 € × 250 % = 2.231,25 €


Gemeinde B (Hebesatz 500 %)

  • Gewerbesteuer: 892,50 € × 500 % = 4.462,50 €


Unterschied: In Gemeinde B zahlen Sie doppelt so viel Gewerbesteuer wie in Gemeinde A!


Tipp: Wenn Sie Ihr Unternehmen neu gründen, lohnt es sich, die Hebesätze verschiedener Gemeinden zu vergleichen. Ein niedriger Hebesatz kann über die Jahre Tausende Euro sparen.



FAQ: Die häufigsten Fragen zur Gewerbesteuer

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Gewerbeertrag, dem Freibetrag (falls vorhanden) und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der effektive Steuersatz liegt in der Regel zwischen 8 % und 18 % des Gewerbeertrags. In Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen können es auch nur 5-7 % sein. Auch die gewählte Rechtsform des Unternehmens beeinflusst, ob und wie hoch der Freibetrag bei der Gewerbesteuer berücksichtigt wird.

Wann muss ich die Gewerbesteuer zahlen?

Die Gewerbesteuer wird als Vorauszahlung vierteljährlich gezahlt – am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Das Finanzamt legt die Höhe der Vorauszahlung basierend auf Ihrem letzten Steuerbescheid fest. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung erfolgt die endgültige Festsetzung – es kann zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen.

Was ist die Vorauszahlung Gewerbesteuer?

Die Vorauszahlung Gewerbesteuer ist eine vierteljährliche Zahlung, die Sie an die Gemeinde leisten. Sie basiert auf Ihrem voraussichtlichen Gewerbeertrag. Die genauen Beträge legt das Finanzamt fest. Nach Abgabe Ihrer Gewerbesteuererklärung wird die tatsächliche Steuerschuld berechnet – die Vorauszahlungen werden angerechnet.

Kann ich die Gewerbesteuer von der Steuer absetzen?

Ja, teilweise. Die Gewerbesteuer können Sie nicht als Betriebsausgabe absetzen – sie mindert also nicht Ihren Gewinn. Allerdings können Sie die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Die Anrechnung erfolgt pauschal mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags. Für Kapitalgesellschaften gibt es diese Anrechnung nicht, da sie Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer zahlen.

Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?

Ja, wenn Sie ein Gewerbe betreiben und Ihr Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewerbesteuer. Viele Kleinunternehmer bleiben aber unter dem Freibetrag und zahlen daher faktisch keine Gewerbesteuer.

Gibt es einen Gewerbesteuer Rechner?

Ja, es gibt verschiedene Online-Rechner zur Berechnung der Gewerbesteuer. Die meisten Rechner benötigen folgende Angaben: Gewerbeertrag, Rechtsform und den Hebesatz Ihrer Gemeinde. Einen Link zu einem empfohlenen Rechner finden Sie im Fazit.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuer nicht zahle?

Wenn Sie die Gewerbesteuer nicht fristgerecht zahlen, entstehen Säumniszuschläge (1 % pro Monat). Bei längerer Nichtzahlung kann die Gemeinde ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Im schlimmsten Fall drohen Kontopfändungen oder andere Zwangsmaßnahmen. Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten Sie frühzeitig Kontakt zur Gemeinde aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Wer zieht die Gewerbesteuer ein?

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der sich Ihr Betrieb befindet. Die Festsetzung erfolgt aber durch das Finanzamt. Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag und leitet diesen an die Gemeinde weiter. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz und fordert die Zahlung von Ihnen ein.

Kann ich die Gemeinde wechseln, um Steuern zu sparen?

Theoretisch ja. Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz verlegen, zahlen Sie weniger Gewerbesteuer. In der Praxis ist ein Umzug aber oft mit Kosten verbunden (Miete, Umzug, neue Anschrift) und sollte gut kalkuliert werden. Bei reinen Online-Unternehmen kann sich ein Wechsel lohnen.

Muss ich auch Gewerbesteuer zahlen, wenn ich Verlust mache?

Nein. Die Gewerbesteuer wird nur auf den Gewerbeertrag (Gewinn) erhoben. Wenn Ihr Unternehmen im Verlust ist, zahlen Sie keine Gewerbesteuer. Sie müssen aber trotzdem eine Gewerbesteuererklärung abgeben, um den Verlust zu dokumentieren. Verluste können unter Umständen vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.





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Fazit und weiterführende Links

Die Gewerbesteuer ist für viele Unternehmer ein wichtiger Kostenfaktor – aber mit dem richtigen Wissen lässt sie sich gut kalkulieren und planen. Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:


Das sollten Sie zur Gewerbesteuer wissen:

  • Wer zahlt? Alle Gewerbetreibenden (außer Freiberufler) – aber erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (Einzelunternehmen/Personengesellschaften)

  • Wie berechnen? Gewerbeertrag - Freibetrag × 3,5 % × Hebesatz = Gewerbesteuer

  • Freibetrag nutzen: Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft bleiben die ersten 24.500 € steuerfrei

  • Hebesatz prüfen: Der Hebesatz Ihrer Gemeinde entscheidet maßgeblich über die Steuerhöhe – ein Vergleich kann sich lohnen

  • Vorauszahlungen einplanen: Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich fällig – planen Sie diese Beträge in Ihre Liquidität ein

  • Steuerberater einbeziehen: Bei komplexen Sachverhalten (Hinzurechnungen, Kürzungen, mehrere Standorte) lohnt sich professionelle Hilfe

 

Um Ihre individuelle Gewerbesteuer schnell und einfach zu berechnen, empfehlen wir außerdem folgende Tools:

 

Weitere Ratgeber der Serie

Rund um das Thema Gewerbe und Selbstständigkeit haben wir weitere hilfreiche Ratgeber für Sie:

 

 

 






Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet einen Überblick zum Thema Gewerbesteuer berechnen und wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte übernehmen. Für spezifische rechtliche Auskünfte empfehlen wir, einen Experten zu Rate zu ziehen.

 
 
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