GEZ ummelden beim Umzug: So ändern Sie Ihre Adresse beim Rundfunkbeitrag richtig
- vor 5 Stunden
- 11 Min. Lesezeit
Redaktion OFFIZ Stand: 2026
Fachlich geprüft von Björn Rolletter
Ein Umzug bringt viele To-dos mit sich und ein Punkt wird dabei besonders häufig übersehen: den Rundfunkbeitrag ummelden. Was auf den ersten Blick nach einer kleinen Formalität klingt, kann schnell zu echten Problemen führen. Denn wer seine GEZ-Adresse nicht rechtzeitig ändert, riskiert doppelte Kosten, unnötige Rückfragen oder sogar Mahnungen.
Gleichzeitig ist der Prozess einfacher, als viele denken, wenn man weiß, worauf es ankommt. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Rundfunkbeitrag korrekt ummelden, welche Angaben wirklich wichtig sind und welche typischen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. Egal ob Sie allein umziehen, mit dem Partner zusammenziehen oder in eine WG einziehen: Hier finden Sie alle relevanten Informationen kompakt, verständlich und praxisnah erklärt.

Inhaltsverzeichnis:
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Nach jedem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine GEZ-Ummeldung (genauer: Adressänderung beim Beitragsservice) erforderlich.
Die Ummeldung sollte so früh wie möglich nach dem Einzug erfolgen – idealerweise noch im selben Monat.
Online geht es am schnellsten: Das Formular auf rundfunkbeitrag.de braucht nur wenige Minuten.
Wer mit einem Partner zusammenzieht, der bereits zahlt, kann die eigene Beitragsnummer abmelden – es reicht dann ein Beitrag pro Haushalt.
Bei Umzug ins Ausland ist nicht Ummelden, sondern Abmelden die richtige Maßnahme.
Wer die Ummeldung vergisst, zahlt unter Umständen für zwei Wohnungen gleichzeitig.
Sie benötigen dafür: Beitragsnummer, alte und neue Adresse sowie das Einzugsdatum.

Warum die Ummeldung beim Rundfunkbeitrag wichtig ist
Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland an die Wohnung geknüpft, nicht an Personen oder Geräte. Das bedeutet: Wer umzieht, muss dem Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (früher bekannt als GEZ) die neue Adresse mitteilen. Andernfalls läuft der Beitrag weiterhin für die alte Wohnung, und der neue Bewohner dort zahlt möglicherweise ebenfalls, was zu einer ungewollten Doppelzahlung führt.
Seit der Reform des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 gilt das sogenannte Haushaltsprinzip: Pro Wohnung wird genau ein Beitrag fällig, derzeit 18,36 Euro pro Monat (Stand: 2026). Wer also umzieht und die Adresse nicht aktualisiert, läuft Gefahr, dass sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung ein Beitrag erhoben wird, weil das System zwei separate Meldungen registriert.
Es ist wichtig, zwischen Ummelden und Abmelden zu unterscheiden: Ummelden bedeutet, dass die Beitragspflicht weiterläuft, aber auf eine neue Adresse übertragen wird. Abmelden hingegen beendet die Beitragspflicht vollständig – etwa bei Umzug ins Ausland oder wenn man in eine Wohnung einzieht, für die bereits gezahlt wird. Mehr zur Abmeldung finden Sie in unserem Artikel "GEZ abmelden – So funktioniert die Abmeldung des Rundfunkbeitrags".
Wichtig: Wer die Ummeldung vergisst oder zu spät vornimmt, riskiert, für zwei Adressen gleichzeitig zur Kasse gebeten zu werden. Auch Mahnschreiben des Beitragsservice sind möglich, wenn die Zahlung nicht der aktuellen Adresse zugeordnet werden kann.
Weniger Bürokratie, mehr Fokus auf Ihr Geschäft.Während Sie sich um Ihren Umzug und Ihr Unternehmen kümmern, übernehmen wir die strukturierte Bearbeitung Ihrer Unterlagen und Anfragen.

Wann muss man den Rundfunkbeitrag ummelden?
Grundsätzlich gilt: Bei jedem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist eine Ummeldung beim Rundfunkbeitrag notwendig. Betroffen sind alle Haushalte, die beitragspflichtig sind. Also der sogenannte Beitragsschuldner, also die Person, auf deren Name der Beitrag angemeldet ist.
Typische Situationen, in denen Sie die GEZ ummelden müssen:
Umzug innerhalb Deutschlands: Die häufigste Situation – Sie ziehen von Stadt A nach Stadt B oder innerhalb derselben Stadt um.
Erste eigene Wohnung: Wer zum ersten Mal alleine wohnt, muss sich neu anmelden – das ist technisch keine Ummeldung, sondern eine Erstanmeldung.
Wechsel aus einer WG in eine eigene Wohnung: War der Beitrag bislang über einen Mitbewohner abgedeckt, wird nun eine eigene Anmeldung fällig.
Zusammenzug mit dem Partner: Wohnen beide Partner künftig gemeinsam, reicht eine Gebühr pro Haushalt. Einer von beiden meldet sich ab oder um.
In bestimmten Fällen ist nicht Ummelden, sondern Abmelden die richtige Maßnahme – zum Beispiel beim dauerhaften Umzug ins Ausland oder bei Einzug in eine Wohnung, für die bereits ein anderer Bewohner den Beitrag zahlt.

Welche Angaben werden für die Ummeldung benötigt?
Bevor Sie die GEZ online ummelden oder das Formular ausfüllen, sollten Sie folgende Informationen bereithaben:
Beitragsnummer: Die zehnstellige Nummer, die auf jedem Schreiben des Beitragsservice steht. Falls Sie die Nummer nicht kennen, können Sie diese über das Kontaktformular anfragen.
Alte Adresse: Die bisherige Meldeadresse, auf die der Beitrag lief.
Neue Adresse: Die vollständige neue Anschrift inklusive Postleitzahl.
Einzugsdatum: Der genaue Termin, ab dem Sie in der neuen Wohnung wohnen.
Daten eines Mitbewohners (ggf.): Wenn in der neuen Wohnung bereits jemand den Beitrag zahlt, benötigen Sie dessen Beitragsnummer, um eine Doppelzahlung zu vermeiden.
Tipp: Legen Sie vor dem Ausfüllen des Formulars alle Unterlagen bereit. Insbesondere den letzten Bescheid der Rundfunkanstalt sowie, falls vorhanden, die Beitragsnummer des neuen Mitbewohners.

GEZ ummelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
GEZ online ummelden – so einfach geht's
Der schnellste Weg ist die Online-Ummeldung über www.rundfunkbeitrag.de. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten und erfordert keine Nachweise per Post.
Rufen Sie die offizielle Website www.rundfunkbeitrag.de auf und wählen Sie im Bereich „Für Bürgerinnen und Bürger" die Option „Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern".

Geben Sie Ihre Beitragsnummer sowie Ihre bisherigen Daten ein, um sich zu identifizieren.
Tragen Sie die neue Adresse und das Einzugsdatum ein.
Falls in der neuen Wohnung bereits jemand beitragspflichtig ist: Beitragsnummer des Mitbewohners angeben, um die Abmeldung der eigenen Nummer zu beantragen.
Bestätigen Sie die Angaben und schicken Sie das Formular ab.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail oder Post, sobald die Änderung bearbeitet wurde.
Ummeldung per Formular / Post
Wer kein Online-Formular nutzen möchte oder kann, hat auch die Möglichkeit, die Rundfunk -Adresse per Briefpost zu ändern. Das Änderungsformular steht auf rundfunkbeitrag.de als PDF zum Download bereit und kann ausgefüllt an folgende Adresse gesendet werden:
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln
Diese Option empfiehlt sich, wenn Sie kein stabiles Internet haben, wenn Sie einen schriftlichen Nachweis der Änderung in Ihren Unterlagen behalten möchten oder wenn Sie gleichzeitig weitere Dokumente (wie eine Meldebescheinigung bei rückwirkender Korrektur) einreichen wollen.
Beachten Sie: Die Bearbeitungszeit per Post kann je nach Auslastung des Beitragsservice mehrere Wochen betragen, deutlich länger als bei der Online-Meldung. Senden Sie Ihre Unterlagen daher möglichst zeitnah nach dem Umzug ab, damit keine Lücke oder Überschneidung bei der Beitragszuordnung entsteht.
Ummeldung telefonisch – geht das?
Ja, eine telefonische Kontaktaufnahme ist möglich. Der Beitragsservice ist unter der Rufnummer 0221 5061-0 (Zentrale) erreichbar (Montag bis Freitag, 7:00–19:00 Uhr; Samstag 9:00–17:00 Uhr). Allerdings ist zu beachten: Eine vollständige, verbindliche Adressänderung lässt sich telefonisch in der Regel nicht abschließend durchführen. Die Mitarbeiter können Ihnen zwar helfen, Ihre Beitragsnummer zu ermitteln, allgemeine Fragen zu beantworten oder den richtigen Weg zu erklären – die eigentliche Ummeldung müssen Sie aber dennoch schriftlich oder online vornehmen.
Wer auf telefonischem Weg eine GEZ-Ummeldung veranlassen möchte, wird üblicherweise auf das Online-Formular oder den Postweg verwiesen. Telefonische Kontaktaufnahme empfiehlt sich also vor allem zur Klärung von Sonderfällen oder bei Unsicherheit darüber, ob Ummelden oder Abmelden die richtige Maßnahme ist.

Sonderfälle bei der Ummeldung
Zusammenzug mit Partner oder in eine WG
Wer mit einem Partner zusammenzieht, der bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, muss nicht doppelt zahlen. Pro Haushalt gilt nur ein Beitrag, unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben. In diesem Fall meldet die Person, die in die gemeinsame Wohnung einzieht, ihre bisherige Beitragsnummer ab. Die Abmeldung setzt voraus, dass in der neuen Wohnung tatsächlich bereits gezahlt wird. Dafür wird die Beitragsnummer des Partners benötigt, damit der Beitragsservice die Verknüpfung korrekt anlegen und die zweite Beitragspflicht aufheben kann.
Wichtig: Die Abmeldung gilt ab dem Monat des Zusammenzugs. Wer erst Monate später die eigene Beitragsnummer abmeldet, zahlt in dieser Zeit möglicherweise doppelt – und bekommt zu viel gezahlte Beträge nur in Ausnahmefällen rückerstattet. Handeln Sie daher direkt beim Einzug.
Bei einem Einzug in eine bestehende WG gilt dasselbe Prinzip: Zahlt bereits ein Bewohner den Beitrag für diese Wohnung, muss der Neueinziehende keine eigene Beitragsnummer für diese Adresse anmelden. Hatte er bislang eine eigene angemeldete Wohnung, muss er diese bei der Rundfunkanstalt abmelden und dabei die Beitragsnummer des bestehenden Zahlers in der WG angeben.
Umzug ins Pflegeheim
Wer dauerhaft in ein Pflegeheim zieht und die bisherige Wohnung aufgibt, muss den Beitragsservice informieren. In vielen Fällen kann eine Befreiung beantragt werden, wenn bestimmte Sozialleistungen bezogen werden. Das Pflegeheim selbst zahlt keinen Haushaltsbeitrag für die Bewohner, wenn es sich um eine stationäre Einrichtung handelt – es gelten eigene Regelungen für Betriebsstätten. Eine einfache Ummeldung reicht hier meist nicht; eine Abmeldung der eigenen Wohnung ist erforderlich.
Umzug in eine eigene Immobilie (neue Hauptwohnung)
Wer eine eigene Immobilie bezieht, meldet seine neue Adresse genauso um wie bei einem normalen Umzug. Besonderheiten gibt es hier kein, die Beitragspflicht gilt für jede Hauptwohnung gleichermaßen.
Ummelden bei Zweitwohnung
Wer eine Zweitwohnung bezieht, muss in der Regel auch für diese den Rundfunkbeitrag zahlen, es sei denn, eine Befreiung liegt vor. Wer bereits für seine Hauptwohnung zahlt und eine Zweitwohnung hinzukommt, sollte prüfen, ob er eine Befreiung für die Zweitwohnung beantragen kann. Die Details hierzu regelt § 4 Abs. 2 Nr. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Umzug ins Ausland
Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland endet die Beitragspflicht mit der Aufgabe der deutschen Wohnung. In diesem Fall ist keine Ummeldung, sondern eine Abmeldung notwendig. Wer die Wohnung in Deutschland behält und nur zeitweise im Ausland lebt, bleibt beitragspflichtig.
Wichtig: Melden Sie sich beim Umzug ins Ausland nur ab, wenn Sie Ihre deutsche Wohnung tatsächlich aufgegeben haben. Eine irrtümliche Abmeldung bei fortbestehendem Wohnsitz in Deutschland kann zu Nachforderungen führen.

Fristen und Nachweise – Wann und womit Sie melden müssen
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht keine exakt definierten Fristen für die Ummeldung vor, empfiehlt aber eine unverzügliche Meldung nach dem Umzug. In der Praxis bedeutet das: Je früher, desto besser, idealerweise noch im Monat des Einzugs, da die Gebühr monatsgenau abgerechnet wird.
Wer zu lange wartet, riskiert:
Doppelzahlungen für die alte und neue Adresse
Rückforderungen durch den Beitragsservice
Mahnschreiben bei unklarer Zuordnung der Zahlung
Situation | Empfohlene Frist | Mögliche Folge bei Verzug |
Umzug innerhalb Deutschlands | Sofort nach Einzug | Doppelzahlung |
Zusammenzug mit Partner | Im Monat des Einzugs | Doppelbeitrag läuft weiter |
Einzug in WG mit bestehendem Beitrag | So früh wie möglich | Zweiter Beitrag wird fällig |
Umzug ins Ausland | Vor Abreise / sofort danach | Weiterlaufender Beitrag |
Welche Nachweise werden benötigt?
In der Regel verlangt der Beitragsservice keine Nachweise wie eine Meldebescheinigung, die Angaben erfolgen auf Vertrauensbasis. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie rückwirkend eine Korrektur beantragen, weil die Ummeldung zu spät erfolgte: In diesem Fall kann der Beitragsservice das tatsächliche Einzugsdatum durch eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt nachgewiesen verlangen. Diese Bescheinigung können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen, in vielen Städten auch online.
Ein rückwirkender Ausgleich zu viel gezahlter Beiträge ist grundsätzlich möglich, wenn der Nachweis über das Einzugsdatum erbracht werden kann. Die Erstattung erfolgt dann in der Regel durch Verrechnung mit zukünftigen Beitragszahlungen oder per Banküberweisung.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Die Ummeldung beim Rundfunkbeitrag ist einfach aber es gibt typische Stolperfallen, die sich mit ein bisschen Vorbereitung leicht vermeiden lassen:
Ummeldung vergessen oder zu spät: Besonders beim Stress des Umzugs geht die Rundfunk -Ummeldung schnell unter. Legen Sie sich eine Erinnerung an, am besten direkt auf den Einzugstag oder die Woche danach. Solange keine Ummeldung vorliegt, läuft der Beitrag auf die alte Adresse weiter.
Doppelte Beitragspflicht nicht erkannt: Wer in eine Wohnung zieht, in der bereits jemand zahlt, und sich nicht abmeldet, zahlt automatisch doppelt. Klären Sie vor dem Einzug, ob in der neuen Wohnung bereits ein Beitrag angemeldet ist – fragen Sie Ihren zukünftigen Mitbewohner oder Partner direkt danach.
Falsche Beitragsnummer angegeben: Besonders bei Zusammenzügen kommt es vor, dass die falsche Beitragsnummer im Formular eingetragen wird. Achten Sie darauf, welche Nummer für welche Person und welche Adresse gilt, jede Beitragsnummer ist eindeutig einer Person zugeordnet.
Partner meldet nicht, obwohl zusammen gezogen: Wenn beide Partner eigene Beitragsnummern haben und zusammenziehen, muss einer aktiv eine Abmeldung oder Befreiung beantragen, das geschieht nicht automatisch. Der Beitragsservice erkennt keinen Zusammenzug von selbst.
Adressänderung mit Abmeldung verwechselt: Wer umzieht und versehentlich eine vollständige Abmeldung einreicht, wird im System als nicht-zahlend geführt. Das kann zu Mahnungen und Nachforderungen führen, wenn keine andere Person für die neue Wohnung angemeldet ist.
Keine Bestätigung eingeholt: Viele gehen davon aus, dass die Ummeldung automatisch korrekt verarbeitet wurde – ohne Nachkontrolle. Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung und haken Sie nach, falls diese ausbleibt.

Was passiert nach der Ummeldung?
Sobald Ihre GEZ-Adressänderung bearbeitet wurde, laufen alle weiteren Zahlungen auf die neue Anschrift. Die alte Wohnung wird automatisch aus dem System abgemeldet, sofern dieselbe Person umgezogen ist und die Ummeldung korrekt eingereicht wurde. Ein separater Schritt zum Abmelden der alten Adresse ist in diesem Fall nicht notwendig.
Sie erhalten in der Regel eine schriftliche Bestätigung vom Beitragsservice, entweder per E-Mail (wenn eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist) oder per Brief. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß wenige Tage bei Online-Meldungen und mehrere Wochen bei postalischen Meldungen. Falls Sie nach vier Wochen keine Bestätigung erhalten haben, empfiehlt sich eine telefonische Nachfrage oder eine erneute Prüfung im Online-Portal.
Ihre Beitragsnummer bleibt dieselbe, sie ist personenbezogen und ändert sich durch einen Umzug nicht. Das bedeutet: Alle bisherigen Zahlungshistorien, Befreiungen und Sonderregelungen, die mit Ihrer Nummer verknüpft sind, bleiben weiterhin gültig. Auch eine laufende Befreiung aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen muss bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht neu beantragt werden, sie gilt automatisch weiter, sofern die Befreiungsvoraussetzungen noch zutreffen.

Beitrag ändern statt ummelden – wann das relevant ist
Nicht jede Änderung beim Beitragsservice ist eine Ummeldung. Folgende Anpassungen sind keine Adressänderung, sondern eigenständige Vorgänge:
Änderung des Lastschriftkontos: Wenn Sie ein neues Bankkonto haben, über das der Beitrag abgebucht werden soll, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aktualisieren. Das geht bequem online über rundfunkbeitrag.de – ohne dass eine neue Beitragsnummer vergeben wird.
Änderung der Zahlweise: Sie können zwischen monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Zahlung wechseln. Die monatliche Rate beträgt aktuell 18,36 Euro, vierteljährlich 55,08 Euro und jährlich 220,32 Euro (Stand: 2026).
Namensänderung: Bei Heirat, Scheidung oder anderen Namensänderungen sollte der Beitragsservice ebenfalls informiert werden, damit Ihre Unterlagen korrekt zugeordnet werden können.
Änderung der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer: Diese Kontaktdaten lassen sich jederzeit im Online-Portal aktualisieren und sind unabhängig von einer Adressänderung.
All diese Anpassungen können parallel zu einer Ummeldung oder völlig unabhängig davon vorgenommen werden. Wer also gleichzeitig umzieht und das Bankkonto wechselt, kann beides in einem Schritt im Online-Portal des Beitragsservice erledigen.
Erreichbar bleiben – auch wenn gerade alles im Umbruch ist.Während Sie sich um Ihren Umzug kümmern, nimmt unser Telefonservice die Anrufe Ihres Unternehmens professionell für Sie entgegen.
Fazit: GEZ ummelden schnell erledigen – So vermeiden Sie Ärger und doppelte Gebühren
Die Ummeldung beim Rundfunkbeitrag ist kein bürokratisches Großprojekt, sie dauert online nur wenige Minuten. Dennoch wird sie von vielen Umziehenden vergessen oder aufgeschoben, was zu unnötigen Doppelzahlungen führen kann.
Die wichtigsten Tipps zusammengefasst:
Direkt nach dem Einzug handeln – am besten noch im selben Monat.
Beitragsnummer und Einzugsdatum bereithalten, bevor Sie das Formular öffnen.
Bei Zusammenzug immer prüfen, ob in der neuen Wohnung bereits ein Beitrag läuft.
Online-Ummeldung auf rundfunkbeitrag.de ist der schnellste und einfachste Weg.
Bei Umzug ins Ausland nicht ummelden, sondern abmelden.
Für alle Sonderfälle, bei denen nicht Ummelden, sondern Abmelden die richtige Option ist, etwa bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland, Einzug ins Pflegeheim oder vollständigem Wegfall der Beitragspflicht, empfehlen wir unseren ausführlichen Ratgeber "GEZ abmelden – So funktioniert die Abmeldung des Rundfunkbeitrags".
Quellen & weiterführende Informationen:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), aktuelle Fassung: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio – Kontakt & Formulare: Kontaktformular für Bürgerinnen und Bürger - Rundfunkbeitrag
Verbraucherzentrale – Informationen zu Abmeldung, Befreiung und typischen Fehlern www.verbraucherzentrale.de
Finanztip – Detaillierte Ratgeber und Spartipps rund um den Rundfunkbeitrag www.finanztip.de/rundfunkbeitrag
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet einen Überblick zum Thema Ummelden des Rundfunkbeitrags und wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte übernehmen. Für spezifische rechtliche Auskünfte empfehlen wir, einen Experten zu Rate zu ziehen.