GEZ abmelden – So funktioniert die Abmeldung des Rundfunkbeitrags
- OFFIZ Content Team
- 14. Nov.
- 9 Min. Lesezeit
Wer seine GEZ – genauer gesagt den Rundfunkbeitrag – abmelden möchte, steht schnell vor vielen Fragen: Wann ist eine Abmeldung überhaupt möglich? Welche Nachweise werden benötigt? Und was passiert, wenn die Abmeldung nicht anerkannt wird?In diesem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Fällen Sie den Rundfunkbeitrag abmelden können, wie Sie korrekt vorgehen und welche Alternativen es gibt, wenn eine Befreiung sinnvoller ist.

Inhaltsverzeichnis:
Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland herrscht Rundfunkbeitragspflicht, eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nur in bestimmten Fällen möglich – zum Beispiel bei Wohnungsaufgabe, Umzug ins Ausland, Pflegeheim oder Todesfall.
Zuständig ist ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Die Abmeldung kann online, postalisch oder per Formular erfolgen.
Benötigt werden Nachweise wie Abmeldebescheinigung, Mietkündigung oder Sterbeurkunde.
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa beim Bezug von Sozialleistungen.
Die Abmeldung ist kostenlos – offizielle Informationen und Formulare gibt es nur auf www.rundfunkbeitrag.de.

Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag – vielen noch als „GEZ-Gebühr“ bekannt – ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Sie wird pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob oder wie viele Geräte (TV, Radio, Computer, Smartphone) tatsächlich vorhanden sind.
Seit 2013 ersetzt der Rundfunkbeitrag die alte gerätebezogene GEZ-Gebühr. Verantwortlich für die Verwaltung ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Sitz in Köln. Aktuell beträgt der monatliche Beitrag 18,36 Euro pro Wohnung (Stand: 2025).
Der Beitrag stellt sicher, dass Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängig von Werbung oder staatlicher Einflussnahme arbeiten können. Finanziert werden damit Informations-, Bildungs- und Kulturangebote, aber auch Online-Formate und regionale Programme.
Warum muss man den Rundfunkbeitrag zahlen?
Die gesetzliche Grundlage bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Darin ist festgelegt, dass jede volljährige Person, die eine Wohnung innehat, grundsätzlich beitragspflichtig ist. Die Rundfunkbeitragspflicht bedeutet: Sobald Sie eine Wohnung mieten, kaufen oder dauerhaft bewohnen, wird ein Beitragskonto angelegt.
Gezahlt wird dabei pro Wohnung, nicht pro Person. Leben mehrere Menschen gemeinsam – etwa in einer Familie oder Wohngemeinschaft – genügt es, wenn eine Person den Beitrag entrichtet.
Der Rundfunkbeitrag ist also keine klassische Nutzungsgebühr, sondern eine Haushaltsabgabe. Wer den Beitrag nicht zahlt, obwohl er verpflichtet wäre, riskiert Nachforderungen, Mahnungen und im Extremfall Vollstreckungen. Eine Abmeldung ist daher nur in genau definierten Ausnahmefällen möglich.
Bleiben Sie organisiert – wir kümmern uns um den Rest.
Mit unserem Büroservice behalten Sie Fristen, Dokumente und Korrespondenz jederzeit im Blick – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
In welchen Fällen kann man den Rundfunkbeitrag abmelden?
Eine Abmeldung ist immer dann möglich, wenn keine eigene beitragspflichtige Wohnung mehr besteht oder sich die Beitragspflicht auf eine andere Person überträgt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Szenarien im Detail.

Wohnungsaufgabe
Wenn Sie Ihre Wohnung vollständig aufgeben – etwa, weil Sie zu Ihrem Partner ziehen oder dauerhaft ins Ausland gehen –, endet die Beitragspflicht. Entscheidend ist, dass kein eigener Wohnsitz mehr besteht.
Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab und übermitteln Sie diese Abmeldebescheinigung an den Beitragsservice. Eine einfache Mietkündigung reicht meist nicht aus, da der Nachweis des Wegzugs erforderlich ist.
Benötigte Dokumente:
Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts
ggf. Kopie der Mietkündigung oder Übergabeprotokoll
Beitragsnummer
Umzug ins Ausland
Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland entfällt die Beitragspflicht, da sich der Wohnsitz außerhalb Deutschlands befindet. Wichtig ist, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist. Wer lediglich ein Auslandssemester oder eine befristete Tätigkeit plant, bleibt in der Regel beitragspflichtig.
Für die Abmeldung müssen Sie den Abmeldeschein Ihres Meldeamts vorlegen. Auch Nachweise wie ein Arbeitsvertrag im Ausland oder Mietunterlagen können hilfreich sein.
Benötigte Dokumente:
Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts
ggf. Nachweis über den neuen Wohnsitz im Ausland
Beitragsnummer

Umzug in ein Pflegeheim oder eine Einrichtung
Ziehen Sie dauerhaft in ein Pflege- oder Seniorenheim, gilt die bisherige Wohnung als aufgegeben. Damit entfällt die Beitragspflicht. Wichtig ist, dass es sich um eine stationäre Einrichtung handelt, nicht um betreutes Wohnen mit eigenem Mietvertrag.
In Pflegeheimen wird der Rundfunkbeitrag häufig zentral über die Einrichtung geregelt. Klären Sie dies vorsorglich mit der Heimverwaltung. Angehörige sollten die Abmeldung frühzeitig beantragen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Benötigte Dokumente:
Einzugsbestätigung des Pflegeheims
ggf. Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnsitzes
Beitragsnummer
Zusammenzug mit Partner oder Familie
Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits Rundfunkgebühren zahlt, können Sie Ihr eigenes Beitragskonto abmelden. Entscheidend ist, dass Sie unter derselben Adresse wohnen und die Beitragsnummer des anderen Haushalts angeben.
So vermeiden Sie doppelte Zahlungen. Der Beitragsservice prüft, ob bereits ein aktives Konto für die Wohnung besteht. Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Benötigte Dokumente:
Name und Beitragsnummer der zahlenden Person
ggf. Meldebestätigung mit gemeinsamer Adresse
Todesfall
Verstirbt ein Beitragszahler, muss die Abmeldung durch Angehörige oder Erben erfolgen. Hierfür ist eine Sterbeurkunde erforderlich. Falls die Wohnung aufgelöst wird, reicht eine Kopie der Abmeldebescheinigung oder des Mietvertragsendes.
Bewohnt eine andere Person weiterhin die Wohnung, geht die Beitragspflicht auf diese über. In solchen Fällen ist keine vollständige Abmeldung möglich, sondern eine Ummeldung des Beitragskontos.
Benötigte Dokumente:
Sterbeurkunde
ggf. Nachweis der Wohnungsauflösung
Beitragsnummer des Verstorbenen

Studierende, Auslandsjahr und BAföG
Studierende, die bei den Eltern wohnen, müssen keine eigene Rundfunkgebühr zahlen, da die elterliche Wohnung bereits beitragspflichtig ist.Wer dagegen eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer hat, ist grundsätzlich zahlungspflichtig – kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen, etwa bei BAföG-Bezug oder Sozialhilfe.
Bei einem Auslandsjahr gilt: Nur wer sich vollständig in Deutschland abmeldet, kann den Rundfunkbeitrag kündigen. Eine längere Reise oder ein befristeter Aufenthalt im Ausland genügt nicht.
Benötigte Dokumente:
ggf. BAföG-Bescheid oder Befreiungsnachweis
Abmeldebestätigung (bei Auslandsaufenthalt)
Beitragsnummer
Sonderfälle: Zweitwohnung, Arbeitgeber oder Gemeinschaftsunterkunft
Zweitwohnung: Wenn Sie eine Zweitwohnung aufgeben, müssen Sie dies separat melden. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2018) kann man sich von der Zweitwohnungsgebühr befreien lassen, sofern bereits für die Hauptwohnung gezahlt wird.
Gemeinschaftsunterkünfte: Bewohner von Heimen, Internaten oder ähnlichen Einrichtungen gelten meist nicht als eigenständige Wohnungsinhaber. Hier besteht in der Regel keine Beitragspflicht.
Arbeitgeber zahlt Gebühren: Wenn eine Wohnung ausschließlich dienstlich genutzt wird (z. B. Monteursunterkunft oder Dienstwohnung), kann ebenfalls eine Befreiung oder Abmeldung möglich sein.
Benötigte Dokumente:
Nachweis der Hauptwohnung (bei Zweitwohnung)
Bestätigung der Einrichtung (bei Gemeinschaftsunterkunft)
Arbeitgeberbescheinigung (bei Dienstwohnung)

Wie funktioniert die GEZ-Abmeldung konkret?
Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags erfolgt über den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher „GEZ“). Der Prozess ist grundsätzlich unkompliziert, erfordert aber sorgfältige Angaben und den Nachweis der jeweiligen Abmeldegründe.
Wichtig: Sie müssen den Beitragsservice aktiv und nachweislich informieren! Es reicht nicht, sich nur beim Einwohnermeldeamt umzumelden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur GEZ-Abmeldung
Grund für die Abmeldung prüfen:
Eine Abmeldung ist nur in bestimmten Fällen möglich. Der Beitragsservice prüft immer, ob weiterhin eine Beitragspflicht besteht.
Formular auswählen:
Das offizielle Abmeldeformular finden Sie auf der Website des Beitragsservice unter Der Rundfunkbeitrag - Abmelden
Formular vollständig ausfüllen:
Geben Sie Ihre Beitragsnummer, Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sowie den Abmeldegrund und das Datum der Wohnungsaufgabe an.
Je nach Grund sind unterschiedliche Nachweise erforderlich – etwa eine Meldebescheinigung, eine Sterbeurkunde oder ein Nachweis über den Einzug in eine Pflegeeinrichtung.
Nachweise beifügen:
Ohne passende Nachweise wird der Antrag häufig abgelehnt oder verzögert.
Typische Dokumente sind:
Meldebescheinigung bei Umzug oder Wohnungsaufgabe,
Sterbeurkunde im Todesfall,
Bescheinigung der Pflegeeinrichtung, wenn ein dauerhafter Umzug erfolgt,
Nachweis über die bestehende Anmeldung des neuen Haushalts, wenn Sie zu jemandem ziehen, der bereits zahlt (Beitragsnummer der zahlenden Person angeben).
Abmeldung einreichen:
Direkt über das Online-Formular des Beitragsservice. Diese Variante ist am schnellsten und ermöglicht nur den Upload der erforderlichen Dokumente.
Bearbeitungszeit und Bestätigung:
In der Regel dauert die Bearbeitung vier bis sechs Wochen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung. Diese sollte gut aufbewahrt werden, da sie als Nachweis für die Beendigung der Beitragspflicht dient.
Keine Rückmeldung?
Sollte nach sechs Wochen keine Antwort erfolgen, kann eine telefonische Nachfrage beim Beitragsservice hilfreich sein.
Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: Der Rundfunkbeitrag - Kontakt
Alternativ kann über das dortige Kontaktformular eine Nachricht mit Ihrer Beitragsnummer und dem Datum der Abmeldung gesendet werden.
Was passiert nach der Abmeldung?
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Der Beitragsservice kontrolliert die Angaben, prüft Meldedaten und Nachweise und stellt das Beitragskonto auf „abgemeldet“.
Bleibt eine Antwort aus oder wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wichtig: Beitragspflicht besteht, solange keine Bestätigung vorliegt.
Bewahren Sie die Abmeldebestätigung sorgfältig auf, um späteren Nachfragen vorzubeugen. Wird die Abmeldung abgelehnt, kann man diese meist mit fehlenden Nachweisen oder Fristversäumnissen erklären und nachreichen.

Rundfunkbeitrag befreien lassen: Alternative zur Abmeldung
Nicht immer ist eine Abmeldung von den Rundfunkgebühren möglich. Wer beispielsweise weiterhin in einer Wohnung lebt, aber nur ein geringes Einkommen hat oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Diese sogenannte GEZ-Befreiung (offiziell „Befreiung vom Rundfunkbeitrag“) ist eine sinnvolle Alternative, wenn die Beitragspflicht grundsätzlich besteht, die finanzielle Belastung jedoch zu hoch ist.
Was bedeutet Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Eine Befreiung bedeutet, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft keine Rundfunkgebühren zahlen müssen, weil Sie bestimmte gesetzlich anerkannte Voraussetzungen erfüllen. Sie gilt immer pro Wohnung – wer also mit anderen Personen zusammenlebt, sollte prüfen, ob eine gemeinsame Befreiung möglich ist oder nur für eine Person gilt.
Im Gegensatz zur Abmeldung (bei der die Beitragspflicht entfällt, z.B. weil keine Wohnung mehr besteht), bleibt bei der Befreiung der Beitragsservice Ihr Ansprechpartner. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie in der Regel einen neuen Antrag stellen, falls die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Wer kann sich befreien lassen?
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist in mehreren Fällen möglich, insbesondere bei geringem Einkommen oder gesundheitlichen Einschränkungen.Zu den wichtigsten Befreiungsgründen gehören:
Bezug von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe
Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen haben Anspruch auf eine vollständige Befreiung. Ein aktueller Leistungsbescheid des Jobcenters oder Sozialamts muss beigelegt werden.
Bezug von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Auch Seniorinnen und Senioren oder Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit können sich befreien lassen, wenn sie entsprechende Leistungen nach SGB XII erhalten.
BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen
Studierende oder Auszubildende, die staatliche Förderung erhalten und in einer eigenen Wohnung oder WG leben, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wichtig ist, dass sie einen gültigen BAföG-Bescheid vorlegen.
Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch hier besteht Anspruch auf eine Befreiung, wenn der entsprechende Bewilligungsbescheid eingereicht wird.
Taubblindheit oder bestimmte Behinderungen mit RF-Merkzeichen
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, der das Merkzeichen „RF“ enthält, können sich entweder befreien oder eine Ermäßigung beantragen. Die Ermäßigung reduziert den monatlichen Beitrag auf ein Drittel des regulären Betrags.
Welche Ermäßigungen sind möglich?
Nicht alle Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind vollständig befreit. Wer zwar nicht alle Kriterien erfüllt, aber eine erhebliche Beeinträchtigung nachweist, kann eine Beitragsermäßigung erhalten.
Typische Beispiele:
Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die nicht vollständig taubblind sind.
Gehörlose oder blinde Menschen, die kein RF-Merkzeichen haben, aber ähnliche Einschränkungen nachweisen können.
In diesen Fällen zahlen Sie nur ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags (aktuell 6,36 € pro Monat, Stand 2025).
Kontakt, Links und weiterführende Informationen
Wer den Rundfunkbeitrag abmelden oder eine Befreiung beantragen möchte, sollte sich ausschließlich an die offiziellen Stellen wenden. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die einzige zuständige Behörde für alle Anliegen rund um den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ).
Bitte beachten Sie: Es gibt zahlreiche private oder unseriöse Webseiten, die eine „schnelle Abmeldung“ gegen Gebühr versprechen. Diese Angebote sind nicht offiziell und können zu unnötigen Kosten oder Datenmissbrauch führen. Nutzen Sie daher immer nur die folgenden, geprüften Kontaktmöglichkeiten und Informationsquellen:
Offizielle Kontaktadresse des Beitragsservice:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice50656 Köln
Website: www.rundfunkbeitrag.de
Online-Abmeldung: Der Rundfunkbeitrag - Abmelden
Befreiung & Ermäßigung: Der Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Kontaktformular: Der Rundfunkbeitrag - Kontakt
Tipp: Halten Sie bei jeder Kontaktaufnahme Ihre Beitragsnummer bereit. Sie finden diese auf dem letzten Schreiben des Beitragsservice. Dies beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Anfrage erheblich.
Fazit und Empfehlung
Eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist in Deutschland nur in wenigen, klar definierten Fällen möglich. Entscheidend ist stets, ob Sie noch eine eigene beitragspflichtige Wohnung innehaben.
Wer ins Ausland zieht, zu Angehörigen zieht oder in ein Pflegeheim wechselt, kann den Beitrag in der Regel problemlos abmelden – sofern alle Nachweise vollständig eingereicht werden.
Tipp: Füllen Sie das Formular am besten online über die offizielle Webseite aus, fügen Sie alle Belege direkt an und bewahren Sie die Bestätigung sorgfältig auf. So vermeiden Sie Verzögerungen und Missverständnisse – und sind auf der sicheren Seite.
Weniger Papierkram, mehr Zeit für Wichtiges.
Unser Sekretariatsservice übernimmt Ihre administrative Arbeit zuverlässig und flexibel – von Dokumentenmanagement bis Terminverwaltung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet einen Überblick zum Abmelden des Rundfunkbeitrags wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte übernehmen. Für spezifische rechtliche Auskünfte empfehlen wir, einen Experten zu Rate zu ziehen.


