DSGVO
- OFFIZ Content Team
- 12. Nov.
- 3 Min. Lesezeit

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, engl. GDPR) regelt seit 2018, wie personenbezogene Daten in der EU rechtmäßig verarbeitet werden. Dieser Leitfaden erklärt, für wen die DSGVO gilt, welche Pflichten Unternehmen haben, welche Rechte Betroffene genießen – und wie die praxisnahe Umsetzung gelingt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-Gesetz, das die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Ziele sind:
Schutz der Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung,
Transparenz in der Datenverarbeitung,
Rechenschaftspflicht für Verantwortliche,
einheitliche Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten.
Kernbegriffe:
Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (z. B. Name, E-Mail, IP, Kundennummer).
Verarbeitung: Jeder Umgang mit Daten – vom Erheben bis zum Löschen.
Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter: Wer über Zwecke und Mittel entscheidet (Verantwortlicher) bzw. im Auftrag handelt (Auftragsverarbeiter).
Für wen gilt die DSGVO?
Die DSGVO gilt:
Unternehmens- und branchenübergreifend – vom Start-up über den Online-Shop bis zum Konzern, einschließlich Vereinen und Freiberufler:innen.
Ortunabhängig (Marktortprinzip): Auch Nicht-EU-Unternehmen müssen sie beachten, wenn sie Waren/Dienstleistungen an Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten beobachten (z. B. Tracking).
Für B2B & B2C: Es kommt auf die Datenart, nicht auf die Kundengruppe an.
Ausnahmen sind eng gefasst (z. B. rein persönliche/haushaltsbezogene Tätigkeiten).
Zentrale Pflichten für Unternehmen
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
1) Rechtsgrundlagen & Datensparsamkeit
Verarbeiten Sie Daten nur, wenn eine Rechtsgrundlage besteht: Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Pflicht, berechtigtes Interesse, Schutz lebenswichtiger Interessen, öffentliche Aufgabe.
Datenminimierung: Erheben Sie nur, was wirklich nötig ist; definieren Sie Löschfristen.
2) Transparenz & Informationspflichten
Datenschutzhinweise klar, verständlich und vollständig (Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer, Rechte).
Cookie-/Tracking-Banner nur, wenn tatsächlich zustimmungspflichtige Technologien eingesetzt werden; Einwilligungen müssen freiwillig, informiert, spezifisch und widerrufbar sein.
3) Betroffenenrechte ermöglichen
Prozesse für Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit etablieren.
Fristen einhalten (in der Regel 1 Monat).
4) Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)
Sicherheit nach Stand der Technik: Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffskontrollen, Backups, Protokollierung.
Privacy by Design & by Default: Datenschutz in Produkt-/Prozessdesign und Voreinstellungen.
5) Nachweis & Dokumentation
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) führen.
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Dienstleistern schließen.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei hohem Risiko.
Meldepflichten bei Datenpannen: In der Regel innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde; ggf. Benachrichtigung der Betroffenen.
6) Organisation & Verantwortung
Datenschutzbeauftragte:n (DSB) benennen, wenn erforderlich (z. B. umfangreiche, regelmäßige Überwachung oder besondere Kategorien von Daten).
Schulungen und Policies für Mitarbeitende; klare Rollen, Berechtigungen und Eskalationswege.
7) Internationale Datenübermittlungen
Übermittlungen in Drittländer nur mit geeigneten Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln); prüfen Sie Zusatzmaßnahmen und Datensitz.

Rechte betroffener Personen
Betroffene haben u. a. Anspruch auf:
Auskunft über verarbeitete Daten, Zwecke, Empfänger, Speicherdauern.
Berichtigung unrichtiger Daten und Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch (z. B. gegen Direktwerbung).
Datenübertragbarkeit in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format.
Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Unternehmen müssen die Identität prüfen, Anfragen dokumentieren und fristgerecht beantworten.
Praxis: Umsetzung, Bußgelder & Tipps
Schritt-für-Schritt-Plan
Ist-Analyse: Datenbestände, Systeme, Tools, Empfänger, Rechtsgrundlagen.
VVT erstellen/aktualisieren und Löschkonzept festlegen.
Rechtsgrundlagen prüfen, Einwilligungen sauber gestalten (Opt-in, Protokollierung).
TOM umsetzen: Verschlüsselung, Rollen & Rechte, sichere Passwörter/MFA.
AVV mit allen Dienstleistern (Cloud, Newsletter, Analytics) abschließen.
Transparenz: Datenschutzhinweise & Cookie-Banner rechtssicher gestalten.
Betroffenenprozesse einüben; Vorlagen und Ticketsystem nutzen.
DSFA bei hohem Risiko; Ergebnisse dokumentieren.
Vorfallmanagement: Incident-Playbook, Meldewege, 72-Stunden-Timer.
Schulung & Awareness als Daueraufgabe verankern.
Bußgelder & Risiken
Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Wert höher ist).
Zusätzlich: Reputationsschäden, behördliche Auflagen, Abmahnungen und Schadensersatzansprüche.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fälle wenden Sie sich an Fachjurist:innen oder Ihre Aufsichtsbehörde.


